Notenverbesserung beantragen
Eine im Freiversuch bestandene Fachprüfung kann einmal zur Notenverbesserung zum jeweils nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Dies gilt nicht für Prüfungen in Bachelor- und Masterstudiengängen.
Beschreibung
Eine einmal bestandene Prüfung kann nochmals zur Notenverbesserung abgelegt werden. Wird eine Verbesserung der Note nicht erreicht, bleibt die im ersten Prüfungsversuch erzielte Note gültig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Prüfungsamt ihrer Hochschule.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Unkel
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Unkel gehört zum Landkreis Neuwied und umfasst die Stadt Unkel sowie die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die notwendigen Informationen erhalten Sie von Ihrer jeweiligen Hochschule.
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Prüfungsordnungen für die einzelnen Studiengänge der jeweiligen Hochschule.
Verfahrensablauf
Die erste Prüfung, deren Note verbessert werden soll, muss innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt worden sein.
Fristen
Der Wiederholungsversuch zur Notenverbesserung muss zum jeweils nächsten Prüfungstermin durchgeführt werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWWK am 13.04.2021
Stichwörter
Zensur, Freiversuch, Verbesserung, Note, Prüfungswiederholung