Notenverbesserung beantragen
Eine im Freiversuch bestandene Fachprüfung kann einmal zur Notenverbesserung zum jeweils nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Dies gilt nicht für Prüfungen in Bachelor- und Masterstudiengängen.
Beschreibung
Eine einmal bestandene Prüfung kann nochmals zur Notenverbesserung abgelegt werden. Wird eine Verbesserung der Note nicht erreicht, bleibt die im ersten Prüfungsversuch erzielte Note gültig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Prüfungsamt ihrer Hochschule.
Ansprechpartner
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Beschreibung
Ihr obliegt die Ausbildung von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes (Referendaren), die Fortbildung von Führungskräften im öffentlichen Bereich und die Forschung über rechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme internationaler, staatlicher und kommunaler Verwaltungen in Deutschland.
Die Hochschule wurde 1947 von der französischen Besatzungsmacht als Staatliche Akademie für Verwaltungswissenschaften gegründet und 1950 unter ihrem heutigen Namen durch Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts bestätigt.
Die Verwaltung der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften obliegt der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Adresse
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Postfachadresse
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67324 Speyer
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E-Mail: kanzler@verwaltung.uni-mainz.de
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Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Kaiserslautern
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Stichwörter
RPTU RPTU Kaiserslautern RPTU Landau RPTU Kaiserslautern-Landau
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Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Landau
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Telefon Festnetz: +49 6341 280-0
E-Mail: info@rptu.de
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Stichwörter
RPTU RPTU Kaiserslautern RPTU Landau RPTU Kaiserslautern-Landau
erforderliche Unterlagen
Die notwendigen Informationen erhalten Sie von Ihrer jeweiligen Hochschule.
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Prüfungsordnungen für die einzelnen Studiengänge der jeweiligen Hochschule.
Verfahrensablauf
Die erste Prüfung, deren Note verbessert werden soll, muss innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt worden sein.
Fristen
Der Wiederholungsversuch zur Notenverbesserung muss zum jeweils nächsten Prüfungstermin durchgeführt werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.04.2021
Stichwörter
Verbesserung, Note, Zensur, Prüfungswiederholung, Freiversuch