Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E

    Anhängerklasse E beantragen

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diesen um die Anhängerklasse E erweitern. 

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen Sie einen Anhänger an Ihren Pkw koppeln, der ein Gesamtgewicht von 750kg nicht überschreitet.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse BE hingegen können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.

    Um die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Anhängerklasse E zu beantragen, müssen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis erfüllen. Bei der Erweiterung auf die Klasse BE müssen Sie nur eine praktische Prüfung ablegen. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.

    zuständige Stelle

    Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Für Bleckhausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • gültiger Führerschein
    • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
    • Angaben zur Fahrschule

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine deutsche Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
    • Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2021 (von: Troelenberg, Niels)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Anhänger, Führerschein, Anhängerführerschein, Fahrerlaubnis, Erweiterung, Klasse E

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)