Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung
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    Studienleistungen anrechnen

    Sie planen, ein Studium an einer anderen Hochschule fortzusetzen, und möchten, dass möglichst viele der bisher erbrachten Leistungen anerkannt werden. Dann beantragen Sie die Anerkennung bei der Hochscule, bei der Sie Ihr Studium aufnehmen.

    Beschreibung

    Sie möchten Ihr Studium an einer anderen Hochschule aufnehmen oder fortsetzen und möchten Ihre bisherigen hochschulisch erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Hochschule stellen, an der Sie das Studium aufnehmen oder fortsetzen wollen. Eine Anerkennung der Leistungen durch die Hochschule erfolgt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen im Vergleich zu denen, die im zukünftigen Studiums erworben werden sollen.

    Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden in einem Umfang bis höchstens zur Hälfte des Hochschulstudiums angerechnet.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Hochschule, an der Sie das Studium aufnehmen bzw. fortsetzen wollen.

    Ansprechpartner

    Technische Hochschule Bingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Berlinstraße 109
    55411 Bingen am Rhein

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    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010
    Technisch geändert am 18.11.2022

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    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Hochschule Kaiserslautern - University of Applied Sciences

    Aktuelles

    Die Hochschule Kaiserslautern ist eine moderne Hochschule der angewandten Wissenschaften und Gestaltung an den Standorten Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schoenstraße 11
    67659 Kaiserslautern

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    Telefon Festnetz: +49 631 37240

    Fax: +49 631 3724-2105

    E-Mail: presse@hs-kl.de

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    Technisch erstellt am 09.02.2010
    Technisch geändert am 08.01.2024

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    Technisch erstellt am 07.06.2017
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    Hochschule Koblenz

    Aktuelles

    Die Hochschule Koblenz bietet neben technischen auch betriebswirtschaftliche sowie als einzige staatliche Hochschule in Rheinland-Pfalz sozialwissenschaftliche Studiengänge an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Straße 1
    56075 Koblenz

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    Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen

    Aktuelles

    Die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen ist stark in Betriebswirtschaftslehre, Sozial- und Gesundheitswesen und bietet eine ausgewogene Mischung von Theorie und Praxisorientierung.

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    Hausanschrift

    Ernst-Boehe-Straße 4
    67059 Ludwigshafen am Rhein

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    Fax: +49 621 5203-200

    E-Mail: info@hs-lu.de

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    Technisch geändert am 17.02.2023

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    Technisch erstellt am 07.06.2017
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    Hochschule Mainz

    Adresse

    Hausanschrift

    Lucy-Hillebrand-Straße 2
    55128 Mainz

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    Telefon Festnetz: +49 6131 628-0

    Fax: +49 6131 628-7777

    E-Mail: verw@fh-lu.de

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    Hochschule Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Erenburgerstraße 19
    67549 Worms

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    Hochschule Trier

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 18 26
    54208 Trier

    Hausanschrift

    Schneidershof
    54293 Trier

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    Technisch erstellt am 01.04.2010
    Technisch geändert am 18.11.2022

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    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    Die Anerkennung setzt voraus, dass nach erfolgter Einschreibung noch mindestens eine Prüfungsleistung von Ihnen im betreffenden Studiengang der aufnehmenden Hochschule zu erbringen ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung bei der Hochschule, an der das Studium aufgenommen bzw. fortgesetzt werden soll, stellen.
    • Diese prüft, ob die erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede aufweisen im Vergleich zu denen, die im zukünftigen Studiums erworben werden sollen.
    • Kommt die Hochschule zu dem Ergebnis, dass wesentliche Unterschiede vorliegen, muss sie dies belegen (Beweislast liegt bei der Hochschule).
    • Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden in einem Umfang bis höchsten zur Hälfte des Hochschulstudiums angerechnet.
    • Die Verfahren und Prüfkriterien für die Anrechnung werden in der Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule festgelegt

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.03.2021

    Version

    Technisch erstellt am 25.03.2021
    Technisch geändert am 30.09.2025

    Stichwörter

    Studium, Anerkennung, Studienzeit, andere Hochschule, Anrechnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020