Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung

    Studienleistungen anrechnen

    Sie planen, ein Studium an einer anderen Hochschule fortzusetzen, und möchten, dass möglichst viele der bisher erbrachten Leistungen anerkannt werden. Dann beantragen Sie die Anerkennung bei der Hochscule, bei der Sie Ihr Studium aufnehmen.

    Beschreibung

    Sie möchten Ihr Studium an einer anderen Hochschule aufnehmen oder fortsetzen und möchten Ihre bisherigen hochschulisch erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Hochschule stellen, an der Sie das Studium aufnehmen oder fortsetzen wollen. Eine Anerkennung der Leistungen durch die Hochschule erfolgt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen im Vergleich zu denen, die im zukünftigen Studiums erworben werden sollen.

    Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden in einem Umfang bis höchstens zur Hälfte des Hochschulstudiums angerechnet.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Hochschule, an der Sie das Studium aufnehmen bzw. fortsetzen wollen.

    Ansprechpartner

    Technische Hochschule Bingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Berlinstraße 109

    55411 Bingen am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6721 409-0

    Fax: +49 6721 409-100

    E-Mail: dialog@th-bingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hochschule Kaiserslautern - University of Applied Sciences

    Adresse

    Hausanschrift

    Schoenstraße 11

    67659 Kaiserslautern

    Kontakt

    Fax: +49 631 3724-2105

    Telefon Festnetz: +49 631 37240

    E-Mail: presse@hs-kl.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hochschule Mainz

    Adresse

    Hausanschrift

    Lucy-Hillebrand-Straße 2

    55128 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 628-0

    Fax: +49 6131 628-7777

    E-Mail: verw@fh-lu.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hochschule Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Erenburgerstraße 19

    67549 Worms

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6241 509-0

    Fax: +49 6241 509-222

    E-Mail: kontakt@fh-worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hochschule Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Schneidershof

    54293 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 18 26

    54208 Trier

    Kontakt

    Fax: 0651 8103-333

    Telefon Festnetz: 0651 8103-0

    E-Mail: praesidialbuero@fh-trier.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Boehe-Straße 4

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 5203-0

    Fax: +49 621 5203-200

    E-Mail: info@hs-lu.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hochschule Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Straße 1

    56075 Koblenz

    Kontakt

    Fax: +49 261 9528-567

    Telefon Festnetz: +49 261 9528-0

    E-Mail: infos@fh-koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, bestimmt die Hochschule, an der Sie Ihr Studium aufnehmen bzw. fortsetzen möchten.

    Voraussetzungen

    Die Anerkennung setzt voraus, dass nach erfolgter Einschreibung noch mindestens eine Prüfungsleistung von Ihnen im betreffenden Studiengang der aufnehmenden Hochschule zu erbringen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung bei der Hochschule, an der das Studium aufgenommen bzw. fortgesetzt werden soll, stellen.
    • Diese prüft, ob die erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede aufweisen im Vergleich zu denen, die im zukünftigen Studiums erworben werden sollen.
    • Kommt die Hochschule zu dem Ergebnis, dass wesentliche Unterschiede vorliegen, muss sie dies belegen (Beweislast liegt bei der Hochschule).
    • Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden in einem Umfang bis höchsten zur Hälfte des Hochschulstudiums angerechnet.
    • Die Verfahren und Prüfkriterien für die Anrechnung werden in der Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule festgelegt

    Fristen

    Zuständigkeit liegt bei der entsprechenden Hochschule, an der Sie Ihr Studium aufnehmen bzw. fortsetzen möchten.

    Kosten

    • Grundständige Studiengänge: keine
    • Weiterbildende Studiengänge: können Gebühren anfallen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anerkennung, Anrechnung, andere Hochschule, Studium, Studienzeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de