Infektionsschutz Meldung

    Infektionsschutz melden

    Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

    Beschreibung

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. 

    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

    Namentlich benannte Erreger:

    Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

    Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

    Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

    Impfschäden:

    Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
     

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kusel - Kreis Kusel

    Aktuelles

    Der Landkreis Kusel mit der Kreisverwaltung Kusel umfasst die Verbandsgemeinden Kusel-Altenglan, Lauterecken-Wolfstein und Verbandsgemeinde Oberes Glantal.

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 49-51

    66869 Kusel

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch:  07.15 Uhr - 17.00 Uhr Donnerstag: 07.15 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 07.15 Uhr - 12.00 Uhr Montag bis Mittwoch07:15 Uhr - 17:00 UhrDonnerstag07:15 Uhr - 18:00 UhrFreitag07:15 Uhr -12:00 Uhr Öffnungszeiten Kfz.-Zulassungsstelle Kreisverwaltung Kusel Montag bis Mittwoch:  07.15 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Donnerstag: 07.15 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr Freitag: 07.15 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    Fax: 06381 424-440

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2018 (von: Webservice, LK_Kusel)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Kusel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 17.03.2021 (von: Intern, System)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Cholera, Meningokokken-Meningitis, Virushepatitis, Sepsis, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Pest, humane spongiforme Enzephalopathie, HUS, Poliomyelitis, Diphtherie, Milzbrand, Masern, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, Botulismus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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