Infektionsschutz melden
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
Beschreibung
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.
Namentlich benannte Erreger:
Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.
Nicht namentlich benannte Erregernachweise:
Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.
Impfschäden:
Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Gesundheitsamt (Abteilung 7)
Adresse
Postanschrift
Philipp-Fauth-Str. 11
67098 Bad Dürkheim
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Besuche im Kreishaus Bad Dürkheim sowie im Gesundheitsamt Neustadt sind nur mit Terminvereinbarung möglich! -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Öffnungszeiten Montag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beratungsangebote des Gesundheitsamtes in Neustadt: * Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten Anonyme Sprechstunde, Donnerstag, 15:00 bis 17:00 Uhr. * Tuberkulose-Sprechstunde - nach Bedarf - mit Terminvereinbarung -
Kontakt
Telefon Festnetz: 06322 961-7070
Fax: 06322 961-87070
Kontaktperson
Frau Natascha Herfel
Postanschrift
Neumayerstraße 10
67433 Neustadt an der Weinstraße
Fax: 06322 961-7320
Telefon Festnetz: 06322 961-7132
Frau Stefanie Keck
Postanschrift
Neumayerstraße 10
67433 Neustadt an der Weinstraße
Fax: 06322 9617320
Telefon Festnetz: 06322 9617106
Frau Sandra Pfeifer
Postanschrift
Neumayerstraße 10
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon Festnetz: 06322 961-7104
Fax: 06322 961-7320
Internet
Weitere Informationen
Das Gesundheitsamt in Neustadt an der Weinstraße wurde am 01.01.1997 als Abteilung 7 in die Kreisverwaltung Bad Dürkheim eingegliedert. Die im Gesundheitsamt tätigen Ärztinnen / Ärzte, Hygienekontrolleurinnen / Hygienekontrolleure, Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter sowie Arzthelferinnen, MTA, Verwaltungskräfte und Honorarkräfte betreuen rund 133.000 Einwohner im Landkreis Bad Dürkheim und 53.000 Einwohner der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße.
erforderliche Unterlagen
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.12.2020
Stichwörter
Cholera, Milzbrand, Botulismus, Virushepatitis, Pest, humane spongiforme Enzephalopathie, Poliomyelitis, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, HUS, Sepsis, Masern, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, Meningokokken-Meningitis, Diphtherie