Infektionsschutz Meldung

    Infektionsschutz melden

    Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

    Beschreibung

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. 

    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

    Namentlich benannte Erreger:

    Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

    Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

    Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

    Impfschäden:

    Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
     

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Gesundheitsamt (Abteilung 7)

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumayerstraße 10

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Philipp-Fauth-Str. 11

    67098 Bad Dürkheim

    Öffnungszeiten

    Besuche im Kreishaus Bad Dürkheim sowie im Gesundheitsamt Neustadt sind nur mit Terminvereinbarung möglich! -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Öffnungszeiten Montag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beratungsangebote des Gesundheitsamtes in Neustadt: * Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten Anonyme Sprechstunde, Donnerstag, 15:00 bis 17:00 Uhr. * Tuberkulose-Sprechstunde - nach Bedarf - mit Terminvereinbarung -

    Kontakt

    Fax: 06322 961-87070

    Telefon Festnetz: 06322 961-7070

    E-Mail: gesundheitsamt-neustadt@kreis-bad-duerkheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Gesundheitsamt in Neustadt an der Weinstraße wurde am 01.01.1997 als Abteilung 7 in die Kreisverwaltung Bad Dürkheim eingegliedert. Die im Gesundheitsamt tätigen Ärztinnen / Ärzte, Hygienekontrolleurinnen / Hygienekontrolleure, Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter sowie Arzthelferinnen, MTA, Verwaltungskräfte und Honorarkräfte betreuen rund 133.000 Einwohner im Landkreis Bad Dürkheim und 53.000 Einwohner der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße.

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, HUS, Meningokokken-Meningitis, Virushepatitis, Sepsis, Pest, Diphtherie, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, humane spongiforme Enzephalopathie, Cholera, Milzbrand, Botulismus, Masern, Poliomyelitis

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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