Infektionsschutz Meldung

    Infektionsschutz melden

    Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

    Beschreibung

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. 

    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

    Namentlich benannte Erreger:

    Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

    Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

    Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

    Impfschäden:

    Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
     

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit

    Beschreibung

    "Gesundheit - im Sinne des Wohlbefindens von Körper, Geist und Seele- ist das höchste Gut des Menschen." Einrichtungen und Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit und ihrer bestmöglichen Wiederherstellung (Prävention) sollen maßgeblich dazu beitragen. Deshalb ist Prävention auf unterschiedlichen Ebenen  ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes:  

    Diese Maßnahmen sollen das Auftreten einer Erkrankung oder anderer gesundheitlicher Störungen  verhindern,  durch Früherkennung und geeignete Behandlungsschritte die Entstehung einer Erkrankung möglichst frühzeitig  erkennen und durch Behandlung den Verlauf günstig  beeinflussen oder, bei bereits erkrankten Menschen, Rückfälle und Entwicklungen zu einer chronischen Krankheit verhindern.

    Der öffentliche Gesundheitsdienst hat hier verschiedene Aufgaben oder hält Angebote vor. Beispiele hierfür sind die Förderung der Kindergesundheit, Verhütung und  Bekämpfung von übertragbaren Erkrankungen, Impfungen, Beratung und Betreuung bei psychischen Erkrankungen und Behinderungen oder die Trinkwasserüberwachung.

    Adresse

    Postanschrift

    Kurfürstenstraße 67

    54516 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06571 14-2434

    Telefon Festnetz: 06571 14-2451

    Fax: 06571 14-2503

    E-Mail: gesundheitsamt@bernkastel-wittlich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    HUS, Pest, Cholera, Diphtherie, Meningokokken-Meningitis, Sepsis, Botulismus, Virushepatitis, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Milzbrand, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, Masern, Poliomyelitis, humane spongiforme Enzephalopathie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English