Schülerbeförderung Kostenerstattung in begründeten Ausnahmefällen
Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor.
Beschreibung
Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor. Jedoch könnte für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern oder die Kinder selbst Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten, gegebenenfalls eine Förderung durch das Bildungs-und Teilhabepaket in Betracht kommen.
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Beförderung Kindergarten
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Schülerbeförderung Berufsbildende Schule
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Schülerbeförderung Grundschule, Förderschule und Realschule Plus
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Schülerbeförderung Sekundarstufe I an IGS und Gymnasium
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Schülerbeförderung Sekundarstufe II an IGS, Gymnasium, BBS und Realschule plus
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Zuständigkeit
Weiterführende Information zu alternativen Möglichkeiten finden Sie nachstehend
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.02.22.01.07 Schülerbeförderung/freigestellter Schülerverkehr
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM/ MSAGD am 24.02.2021
Stichwörter
Bildungspaket, bedürftige Kinder, Schulweg