Schülerbeförderung Kostenerstattung in begründeten Ausnahmefällen
Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor.
Beschreibung
Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor. Jedoch könnte für Schülerinnen und Schüler,deren Eltern oder die Kinder selbst Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten, gegebenenfalls eine Förderung durch das Bildungs-und Teilhabepaket in Betracht kommen.
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Zuständigkeit
Weiterführende Information zu alternativen Möglichkeiten finden Sie nachstehend
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.02.22.01.07 Schülerbeförderung/freigestellter Schülerverkehr
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de
Kontaktperson
Monique Feuerbach
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872232
Telefon Festnetz: +4961327872232
Bettina Höhn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872231
Telefon Festnetz: +4961327872231
E-Mail: Hoehn.Bettina@mainz-bingen.de
Mariella Scholles
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872230
Telefon Festnetz: +4961327872230
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.02.2021
Stichwörter
Bildungspaket, bedürftige Kinder, Schulweg