Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    Schülerbeförderung Kostenerstattung in begründeten Ausnahmefällen

    Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor.

    Beschreibung

    Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor. Jedoch könnte für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern oder die Kinder selbst Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten, gegebenenfalls eine Förderung durch das Bildungs-und Teilhabepaket in Betracht kommen.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Weiterführende Information zu alternativen Möglichkeiten finden Sie nachstehend

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Schulverwaltung (30)

    Adresse

    Postanschrift

    Europaplatz 5

    67063 Ludwigshafen am Rhein

    Gebäude: Kreishaus

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Fr 09.00 - 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 5909-0

    E-Mail: zentrale-dienste@rheinpfalzkreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Stichwörter

    bedürftige Kinder, Bildungspaket, Schulweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English