Schülerbeförderung Kostenerstattung in begründeten Ausnahmefällen
Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor.
Beschreibung
Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor. Jedoch könnte für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern oder die Kinder selbst Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten, gegebenenfalls eine Förderung durch das Bildungs-und Teilhabepaket in Betracht kommen.
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Zuständigkeit
Weiterführende Information zu alternativen Möglichkeiten finden Sie nachstehend
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Schulverwaltung (30)
Adresse
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Öffnungszeiten
Mo-Do 09.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Fr 09.00 - 13.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: zentrale-dienste@rheinpfalzkreis.de
Telefon Festnetz: 0621 5909-0
Kontaktperson
Herr Viorel Stanka
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Fax: 0621 5909-6600
Telefon Festnetz: 0621 5909-2441
E-Mail: viorel.stanka@rheinpfalzkreis.de
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM/ MSAGD am 24.02.2021
Stichwörter
Bildungspaket, bedürftige Kinder, Schulweg