Schülerbeförderung Kostenerstattung in begründeten Ausnahmefällen
Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor.
Beschreibung
Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor. Jedoch könnte für Schülerinnen und Schüler,deren Eltern oder die Kinder selbst Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten, gegebenenfalls eine Förderung durch das Bildungs-und Teilhabepaket in Betracht kommen.
Hinweise für Worms: Schülerbeförderung (MAXX-Tickets)
Hierzu zählt unter anderem der freigestellte Schülerverkehr sowie die Übernahme durch MAXX-Tickets für ÖPNV und die Erstattung von Praktika.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Weiterführende Information zu alternativen Möglichkeiten finden Sie nachstehend
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 4.03 Schulverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.02.2021
Stichwörter
Bildungspaket, bedürftige Kinder, Schulweg