Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    Schülerbeförderung Kostenerstattung in begründeten Ausnahmefällen

    Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor.

    Beschreibung

    Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor. Jedoch könnte für Schülerinnen und Schüler,deren Eltern oder die Kinder selbst Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten, gegebenenfalls eine Förderung durch das Bildungs-und Teilhabepaket in Betracht kommen.

    Hinweise für Worms: Schülerbeförderung (MAXX-Tickets)

    Hierzu zählt unter anderem der freigestellte Schülerverkehr sowie die Übernahme durch MAXX-Tickets für ÖPNV und die Erstattung von Praktika.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Weiterführende Information zu alternativen Möglichkeiten finden Sie nachstehend

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 4.03 Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 10

    67547 Worms

    Haus zur Münze

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 6241 853-4099

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-4001

    E-Mail: schulverwaltung@worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bildungspaket, bedürftige Kinder, Schulweg

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de