• Pirmasens (Rheinland-Pfalz)
Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

Schülerbeförderung Kostenerstattung in begründeten Ausnahmefällen

Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor.

Beschreibung

Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor. Jedoch könnte für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern oder die Kinder selbst Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten, gegebenenfalls eine Förderung durch das Bildungs-und Teilhabepaket in Betracht kommen.

Online-Dienste

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Zuständigkeit

Weiterführende Information zu alternativen Möglichkeiten finden Sie nachstehend

Ansprechpartner

Für Pirmasens (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BM/ MSAGD am 24.02.2021

Version

Technisch erstellt am 25.02.2021

Technisch geändert am 29.10.2024

Stichwörter

Bildungspaket, bedürftige Kinder, Schulweg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020