Schülerbeförderung Kostenerstattung in begründeten Ausnahmefällen
Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor.
Beschreibung
Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor. Jedoch könnte für Schülerinnen und Schüler,deren Eltern oder die Kinder selbst Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten, gegebenenfalls eine Förderung durch das Bildungs-und Teilhabepaket in Betracht kommen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Weiterführende Information zu alternativen Möglichkeiten finden Sie nachstehend
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Jobcenter
Beschreibung
Eine persönliche Vorsprache im JobCenter ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie Ihr Anliegen mit dem für Sie zuständigen Mitarbeiter im Regelfall ohne längere Wartezeiten besprechen können.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin zu einem persönlichen Gespräch mit den für Sie im JobCenter zuständigen Mitarbeitern unter
https://www.vulkaneifel.de/termine/ - wir beraten und unterstützen Sie!
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 - 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
Kontaktperson
Zentrale Servicestelle Jobcenter
Internet
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Beförderung zu Kindertagesstätten und Schulen
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Hausanschrift
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Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 - 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
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Daniela Schenk
Michaela Wirz
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Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.02.2021
Stichwörter
Bildungspaket, Schulweg, bedürftige Kinder