- Pelm (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Schülerbeförderung Kostenerstattung in begründeten Ausnahmefällen
Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor.
Beschreibung
Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor. Jedoch könnte für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern oder die Kinder selbst Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten, gegebenenfalls eine Förderung durch das Bildungs-und Teilhabepaket in Betracht kommen.
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Zuständigkeit
Weiterführende Information zu alternativen Möglichkeiten finden Sie nachstehend
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Jobcenter
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. ; Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
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Zentrale Servicestelle Jobcenter
Internet
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Beförderung zu Kindertagesstätten und Schulen
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Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. ; Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
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Kontaktperson
Daniela Schenk
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6592 933-217
Fax: +49 6592 933-6220
Michaela Wirz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6592 933-310
Fax: +49 6592 933-6220
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM/ MSAGD am 24.02.2021
Stichwörter
Bildungspaket, bedürftige Kinder, Schulweg