Schülerbeförderung Kostenerstattung in begründeten Ausnahmefällen
Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor.
Beschreibung
Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor. Jedoch könnte für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern oder die Kinder selbst Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten, gegebenenfalls eine Förderung durch das Bildungs-und Teilhabepaket in Betracht kommen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Weiterführende Information zu alternativen Möglichkeiten finden Sie nachstehend
Ansprechpartner
Für Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM/ MSAGD am 24.02.2021
Stichwörter
Bildungspaket, bedürftige Kinder, Schulweg