Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung
Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen tun.
Beschreibung
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten jede Frau und jeden Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.
Um eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einzurichten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Hinweise für Worms: Elternberatung
++ Neue Adresse: Unsere Beratungsstelle ist umgezogen und befindet sich nun in der Wilhelm-Leuschner-Straße 2 (Europahaus). ++
- Allgemeinen Erziehungsfragen
- Entwicklungsproblemen und psychischen Schwierigkeiten
- Konflikten in der Familie, zwischen Eltern, Geschwistern und den Generationen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Problemen in den Bereichen Kindergarten und Schule (z.B. Lern- / Leistungsprobleme) sowie Ausbildung
- Fragen zum Verhalten und zur Entwicklung von Kindern, die im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung auftreten.
zuständige Stelle
Zuständig für die Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags ist die Stelle, die vom Bundesland, in dem Sie leben, mit dieser Aufgabe betraut wurde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.09 Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Beschreibung
++ Neue Adresse: Unsere Beratungsstelle ist umgezogen und befindet sich nun in der Wilhelm-Leuschner-Straße 2 (Europahaus). ++
Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche ist ein kostenfreies Angebot der Stadt für Menschen aus Worms und dem Landkreis Alzey-Worms.
Wir beraten und unterstützen bei:
- Allgemeinen Erziehungsfragen
- Entwicklungsproblemen und psychischen Schwierigkeiten
- Konflikten in der Familie, zwischen Eltern, Geschwistern und den Generationen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Problemen in den Bereichen Kindergarten und Schule (z.B. Lern- / Leistungsprobleme) sowie Ausbildung
- Probleme im Umgang mit dem Kind bei familiären Krisen während und nach der Trennung
- und vielem mehr
Wir beraten und unterstützen:
- Familien und Teilfamilien
- Mütter, Väter, Elternpaare
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis (einschließlich) 21 Jahren (auch ohne Eltern)
- Menschen, die in einer Erziehungsverantwortung sind (z. B. Pflegeeltern, Großeltern, etc.)
- Fachkräfte aus sozialen / pädagogischen Arbeitsfeldern
Wir beraten und unterstützen durch:
- Systemische Familienberatungen
- Einzelgespräche für Eltern und Kinder
- Mediative Beratung bei Konflikten
- Pädagogisch / -therapeutische Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern
- Psychologische Elternabende
- Anonyme Fallberatungen für pädagogische Fachkräfte
Schweigepflicht und Datenschutz:
Wir sind grundsätzlich zu Verschwiegenheit verpflichtet, d. h. unsere Beratung erfolgt vertraulich - auf Wunsch auch anonym.
Team:
Das Team der Beratungsstelle besteht aus fünf MitarbeiterInnen, drei Diplom-PsychologInnen, einer PädagogIn M.A.. und einer SekretariatsmitarbeiterIn
Unterstützt wird unser Team von folgenden freien Mitarbeitern:
Frau Maria Korn, Erzieherin i. R.
Frau Kerstin Sonnenberg, Dipl. Pädagogin
Frau Michaela Goltz, Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Frau Elke Schön, Dipl. Psychologin
Unser Team verfügt über Zusatzausbildungen in
- Systemische Familientherapie
- Verhaltenstherapie
- Gesprächspsychotherapie
- Mediation
- Entwicklungsberatung bei Regulationsstörungen der frühen Kindheit (EBR)
Wir arbeiten schwerpunktmäßig nach dem Ansatz der systemischen Familientherapie.
Adresse
Hausanschrift
Wilhelm-Leuschner-Straße 2
67547 Worms
Abteilung 5.09 - Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle
Voraussetzungen
Für die Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist
- Sie müssen sicherstellen, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte hinzugezogen werden können
- Sie müssen mit allen Stellen zusammenarbeiten, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
- Sie dürfen mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Um sich als Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen.
- Dazu können Sie telefonisch Kontakt zu einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter bei der für Sie zuständigen Stelle aufnehmen.
- Dort erhalten Sie alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
- Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann.
- Den vollständigen Antrag mit den Anlagen reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle ein.
- Nach Abschluss der Prüfung durch die für Sie zuständigen Antragstelle erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid.
- Der Bescheid enthält eine Belehrung mit Informationen, was Sie unternehmen können, falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Die einzelnen Bundesländer haben konkrete Ausführungsbestimmungen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.10.2020
Stichwörter
Anlaufstelle, Kind, Baby, beraten, Schwangerschaft