Fortbildungsprüfung nach BBiG Abnahme

    Weiterbildungsprüfung ablegen

    Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an einer geregelten Fortbildungsprüfung einen weiteren bundesweit anerkannten Abschluss der beruflichen Bildung erwerben.

    Beschreibung

    Mit einer geregelten Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Sie Bildungsabschlüsse auf den Niveaus 5, 6 und 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen, beispielsweise einen Abschluss als Industriemeister/in, Fachwirt/in, Betriebswirt/in bzw. den Bachelor / Master Professional erwerben.

    Um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bereits über eine berufliche Erstqualifikation verfügen. Dies ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung. Abhängig vom angestrebten Abschluss müssen Sie ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und beispielsweise über Arbeitserfahrung verfügen. Die für Ihren angestrebten Abschluss zuständige Stelle für Fortbildungsberufe in der Industrie und im Dienstleistungssektor, für Fortbildungsberufe in der Landwirtschaft sowie  für Fortbildungen für medizinische Fachangestellte) berät Sie gerne zu den jeweiligen Voraussetzungen.

    Sie sollten sich gut inhaltlich auf die jeweilige Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierfür gibt es beispielsweise kostenpflichtige Lehrgänge privater Anbieter und Materialien zum Selbststudium. Zur Finanzierung können Sie auf Fördergelder zugreifen. Die Teilnahme an kostenpflichtigen Vorbereitungslehrgängen auf die Fortbildungsprüfung ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

    Je nach Beruf und Bundesland sind unterschiedliche Stellen für die Abnahme der Prüfung zuständig. Üblicherweise sind dies Kammern oder andere für die Berufsausbildung zuständige Stellen. Die für Sie regional zuständige Stelle informiert Sie über Prüfungsmöglichkeiten in Ihrer Region. Wird die Fortbildungsprüfung bei Ihnen vor Ort nicht durchgeführt, erfahren Sie, wohin Sie sich alternativ wenden können.

    Die Fortbildungsprüfung wird durch einen ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet.

    Fortbildungsprüfungen bestehen aus mehreren Prüfungsleistungen, die Sie an verschiedenen Prüfungsterminen als schriftliche Kenntnisprüfung und als praktische oder mündliche Prüfungsleistung ablegen müssen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für den jeweiligen Fortbildungsberuf und gegebenenfalls für die jeweilige Region zuständige Stelle. Die Kontaktdaten für Fortbildungsberufe in der Industrie und im Dienstleistungssektor können Sie über die Industrie-und Handelskammer recherchieren, für Fortbildungsberufe in der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft über die Landwirtschaftskammer, für Fortbildungen für medizinische Fachangestellte über die Landesärztekammer sowie für Fortbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der städtischen Hauswirtschaft über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. In Einzelfällen sind weitere zuständige Stellen einschlägig.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für die Pfalz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 210744

    67007 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Ludwigsplatz 2-4

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 5904-0

    Fax: +49 621 5904-1214

    E-Mail: info@pfalz.ihk24.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beglaubigte Kopie des Berufsabschlusses
    • Tabellarische Aufstellung des beruflichen Werdegangs
    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
    • Gegebenenfalls Bestätigung der branchentypischen Tätigkeiten mit Zeitdauer durch den Arbeitgeber

    Formulare

    • Formular: "Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
    • Ggf. Onlineantrag für "Betrieblichen Auftrag, "Report, "Projektarbeit und "Fachaufgabe notwendig
    • Ggf. Formular: "Antrag auf Nachteilsausgleich erforderlich
    • Onlineverfahren möglich: teilweise möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen: zur Prüfung erforderlich

    Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download auf der Internetseite zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    • Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich jeweils nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der entsprechenden Verordnung aufgeführt
    • In der Regel ist eine fachlich passende Berufsausbildung nötig
    • Je nach angestrebtem Abschluss muss unter Umständen eine bestimmte Berufserfahrung nachgewiesen werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen und ggf. vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.

    • Um zugelassen zu werden, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
    • Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer bzw. mündlicher). Schriftliche und mündliche bzw. praktische Prüfung finden üblicherweise an unterschiedlichen Tagen statt.
    • Am Prüfungsort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
    • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen der letzten mündlichen bzw. praktischen Prüfungsleistung.
    • Wenn Sie an allen Prüfungsteilen der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.

    Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.

    Fristen

    Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt circa ein bis drei  Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca.  sechs bis zwölf Monate und ist abhängig von der gewünschten Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.

    Kosten

    Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.

    Wenn Sie die Prüfung bestehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Bonus des Landes Rheinland-Pfalz erhalten, den sogenannten Aufstiegsbonus.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Fachwirt, Fortbildungszeugnis, Prüfungseinladung, Höhere Berufsbildung, Weiterbildung, Wirtschaftsfachwirt, Meister BAföG, Bachelor Professional, Weiterbildungsprüfung, Prüfungsausschuss, Zulassungsvoraussetzungen, Aufstiegsfortbildung, Höherqualifizierende Berufsbildung, Fortbildung, Prüfungsaufgabe, Meisterbrief, Prüfungsgebühren, Industriemeister, Zulassungsvoraussetzung, DQR-Niveau, Aufstiegsfortbildungsprüfung, Bilanzbuchalter, Geprüfte Berufsspezialistin, Master Professional, Prüfungszeugnis, Meisterprüfung, Meister, Prüfungsaufgaben, Geprüfter Berufsspezialist, Fortbildungsprüfung, Zeugnis, Prüfung, Fachwirte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de