Grundstück im Grundbuch Zuschreibung

    Zuschreiben eines Grundstücks im Grundbuch

    Sie sind Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden.

    Beschreibung

    Sind Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden?

    Dies können Sie erreichen, indem Sie die Zuschreibung des einen Grundstücks zu dem anderen Grundstück (Hauptgrundstück) beim Grundbuchamt beantragen.

    Aus bisher selbstständigen Grundstücken entsteht dabei ein einheitliches neues Grundstück, welches dadurch in manchen Fällen wirtschaftlich sinnvoller genutzt werden kann.

    zuständige Stelle

    Grundbuchamt des Amtsgerichtes, in dem die Grundbücher geführt werden.

    Werden die Grundbücher von verschiedenen Grundbuchämtern geführt, so ist für die Entscheidung über den Antrag auf Zuschreibung und, wenn dem Antrag stattgegeben wird, für die Führung des Grundbuchs über das ganze Grundstück das Grundbuchamt zuständig, das das Grundbuch über das Hauptgrundstück führt.

    Ansprechpartner

    Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

    Internet

    Stichwörter

    Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht

    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag in öffentlich beglaubigter Form, da er gleichzeitig die Bewilligung nach § 19 GBO enthält, mit Bezeichnung der beteiligten Grundstücke

    Voraussetzungen

    • Bestehen mehrerer Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte
    • Öffentlich beglaubigter Antrag des Eigentümers/der Eigentümerin der beteiligten Grundstücke 
    • Ein Grundstück soll nur dann einem anderen Grundstück als Bestandteil zugeschrieben werden, wenn hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist.
      Dies bedeutet, dass beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Belastungen auf den Grundstücken die Eintragungen unübersichtlich und schwer verständlich werden können. Der Rechtszustand des Grundstücks muss immer klar erkennbar sein.
    • Die beteiligten Grundstücke sollten im gleichen Grundbuch- und Katasterbezirk unmittelbar aneinandergrenzen.
    • Der Eigentümer muss voreingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Liegen die Voraussetzungen vor, trägt das Grundbuchamt die Zuschreibung im Grundbuch ein.

    Kosten

    50,00 € gemäß Nr. 3 KV Nr. 14160 Anlage 1 GNotKG

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die verbundenen Grundstücke verlieren ihre Selbstständigkeit.

    Die Grundstücke werden als ein Grundstück im Grundbuch eingetragen.

    Grundpfandrechte, die auf dem Hauptgrundstück lasten, erstrecken sich automatisch auf das zugeschriebene Grundstück.

    Belastungen des zugeschriebenen Grundstücks erstrecken sich nicht auf das Hauptgrundstück.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 16.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)