Kieferorthopädische Behandlung für Krankenversicherte Finanzierung

    Kieferorthopädische Behandlung für Krankenversicherte gewähren

    Krankenkassen übernehmen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren die Kosten für eine medizinisch notwendige kiefernorthopädische Behandlung.

    Beschreibung

    Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige kiefernorthopädische Korrekturen (KfO-Behandlungen) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Entscheidend ist dabei der Beginn der Behandlung.

    Die medizinische Notwendigkeit der KfO-Behandlung wird anhand von fünf Schweregraden, den sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) beurteilt. 

    Ab dem Schweregrad 3 (KIG 3) zahlt die Krankenkasse die Kosten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren für die Behandlung. 

    Erwachsene müssen eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel selbst bezahlen.

    Ausnahme: Medizinisch besonders begründete Fälle, beispielsweise bei schweren Kieferanomalien, bei denen auch chirurgische Korrekturen notwendig sind.

    Ansprechpartner

    Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Behandlungsplan des Kieferorthopäden

    Voraussetzungen

    Die Schwere der Zahnfehlstellung wird durch fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen definiert. Erforderlich ist mindestens die Einstufung in den Behandlungsbedarfsgrad 3 der Indikationsgruppen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist vorab ein Eigenanteil von 20 Prozent zu zahlen. Die Krankenkasse erstattet den Eigenanteil nach Ende der erfolgreich abgeschlossenen Behandlung. Sind mehrere Kinder einer Familie zur gleichen Zeit in Behandlung, reduziert sich der Eigenanteil auf zehn Prozent für das zweite und jedes weitere Kind.

    Kosten für zusätzliche Leistungen, die über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung hinausgehen oder spezielle Materialien tragen die Versicherten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Krankenkassenleistung, Kassenleistung, Kieferorthopädische Behandlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)