Niedrigschwellige Angebote im Pflegebereich anerkennen lassen
Wer niedrigschwellige Betreuungsleistungen Pflegebedürftige anbieten möchte, muss diese zunächst anerkennen lassen. Die Antragstellung für die Anerkennung von Angeboten nach § 45a SGB XI erfolgt individuell in dem Bundesland in dem das Angebot erbracht wird.
Beschreibung
Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote sind Angebote, in denen Helfer unter fachlicher Anleitung
- nach § 45c Abs. 3 SGB XI die Betreuung der Anspruchsberechtigten in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen entlasten und beratend unterstützen,
- nach § 45c Abs. 3a SGB XI
a) die Anspruchsberechtigten im Haushalt – insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung – unterstützen,
b) die Anspruchsberechtigten bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags begleiten,
c) die Anspruchsberechtigten bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen unterstützen,
d) Angehörige oder vergleichbar nahestehende Personen in ihrer Eigenschaft als Pflegende entlasten.
Wenn Sie ein Unterstützungsangebot im Alltag anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine landesrechtliche Anerkennung.
Jedes Bundesland hat eine zuständige Behörde, die für das Anerkennungsverfahren zuständig ist.
Nähere Hinweise finden Sie auf der entsprechenden Homepage der Bundesländer.
Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind länderspezifisch geregelt.
Nähere Informationen für Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD).
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aktuelles
Als Mittelbehörde mit landesweiten Zuständigkeiten in den Bereichen Kommunales, Schulen, Landwirtschaft und Weinbau wirkt die ADD als Mittler zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung in den Kreisen, Städten und Gemeinden.
Beschreibung
Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier:
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist eine rheinland-pfälzische Mittelbehörde (obere Landesbehörde) mit Zuständigkeiten in den Verwaltungsbereichen Kommunales, Soziales, Schulen und Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau. Mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die ADD für die Dienst- und Fachaufsicht über ca. 47.000 Personen zuständig. Die ADD hat ihren Hauptsitz in Trier, ist in ihren Aufgaben aber landesweit zuständig. Um in bestimmten Aufgabengebieten schnell und flexibel handeln zu können, gibt es mehrere Außenstellen und Dienstsitze an 5 Standorten, unter anderem in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern und Ingelheim.
Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger
Als Beratungsstelle für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft übernimmt die ADD die Aufgaben als "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Vormerkstelle nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie die Beurkundung ausländischer Urkunden und die Förderung der Kultur- und Musikpflege sind weitere Dienstleistungen der ADD. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist die Schadensregulierungsstelle in Koblenz angesiedelt.
Kommunale und hoheitliche Aufgaben
Die ADD nimmt die Kommunalaufsicht über 24 Kreisverwaltungen, 12 kreisfreie Städte und 8 große kreisangehörige Städte des Landes Rheinland-Pfalz wahr, fördert die kommunale Entwicklung durch verschiedene Förderprogramme, ist für den Denkmalschutz, den Brand- und Katastrophenschutz, und für Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens, hier z.B. auch als Beratungsstelle für Kommunen zu Fragen des Melde-, Waffen- und Ausländerrechts, zuständig. Anerkennungen von Stiftungserrichtungen, der Kampfmittelräumdienst und Einbürgerungen sind weitere Aufgaben. In den Bereichen Soziales und Jugend, Familie und Sport fungiert die ADD als Aufsichtsbehörde, ist zuständig für Fragen des Flüchtlingswesen und unterhält Einrichtungen in Trier, Hermeskeil, Speyer, Kusel und Ingelheim, fördert aber auch bspw. Jugendbegegnungen und Investitionen bei Ambulanten Hilfezentren, Sport- und Freizeitanlagen. Die ADD ist Widerspruchsbehörde für den Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen beim BAFöG. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht die ADD als regionaler Ansprechpartner für Fragen der Kooperation in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien zur Verfügung.
Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft
Neben der Dienst- und Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Weinbaubetriebe aus Landes- und EU-Mitteln Aufgabe der ADD, aber auch die Weinkontrolle, Futtermittelüberwachungen und weinrechtliche Fragestellungen, bspw. Versuchs- und Ausnahmegenehmigungen. Der Prüfdienst für die Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel zu überwachen. Die ländliche Entwicklung und Fragen des Wirtschaftsrechts werden von der ADD ebenfalls bearbeitet. Auch die VOB-Stelle ist ein Bestandteil der ADD. Zu den europäischen Förderprogrammen ELER/PAUL , LEADER und INTERREG IVA berät die ADD kommunale und private Antragsteller. Als Obere Flurbereinigungsbehörde ist die ADD Ansprechpartner in Bodenordnungsverfahren.
Schulen
Die ADD ist zuständig für die Schulaufsicht, die Schulberatung und Schulentwicklung von ca. 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen, einschließlich der Bearbeitung von Schulbaumaßnahmen und auch für die Personalverwaltung von ca. 41.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 13 20
54203 Trier
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Die Liste der erforderlichen Unterlagen differiert von Bundesland zu Bundesland
In Rheinland-Pfalz sind bei der zuständigen Stelle einzureichen:
- unterschriebener und ausgefüllter Antrag auf Anerkennung (Formblatt der ADD)
- Konzept, welches die Leistung und die Qualitätssicherung des Angebots beschreibt
- diverse Nachweise, beispielsweise Führungszeugnisse oder Qualifizierungsnachweise
Formulare
Benötigte Formulare erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Behörde.
- Registrierung als Mini-Angebot in der Hauswirtschaftnur für Rheinland-Pfalz
- Antrag auf Anerkennung eines Angebotes zur Unterstützung im Alltag, Tätigkeitsbericht und Fortschreibung der aktuellen Entgeltenur für Rheinland-Pfalz
Voraussetzungen
Die entsprechenden Voraussetzungen müssen Sie bei der zuständigen Landesbehörde erfragen.
In Rheinland-Pfalz setzt eine Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag (Angebot mit mehreren Helfenden) im Wesentlichen voraus:
- die Vorlage eines schriftlichen Konzepts bei der zuständigen Stelle zur Qualitätssicherung des Angebots
- die zielgruppen- und tätigkeitsgerechte Qualifizierung und regelmäßige Fortbildung der Fachkräfte sowie die fachliche Anleitung, Begleitung, Unterstützung und Fortbildung der leistungserbringenden Personen, die nicht selbst Fachkräfte sind
- die leistungserbringenden Personen, die keine Einzelpersonen und keine Fachkräfte sind, haben die Teilnahme an einer vorgegebenen Basisqualifizierung im Umfang von mindestens 30 Unterrichtsstunden vorzuweisen
- erhobene Entgelte müssen angemessen sein
Eine Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag als Einzelperson (die nicht bereits Fachkraft ist) setzt im Wesentlichen voraus:
- eine mindestens 160 Unterrichtsstunden umfassende Qualifizierung auf Grundlage der Richtlinie nach § 53b des Elften Buches Sozialgesetzbuch
- eine Begleitung durch eine Fachkraft im Rahmen einer entsprechenden Kooperation
- erhobene Entgelte müssen angemessen sein
Bei hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, die in begrenztem Umfang angeboten werden (Mini-Angebote in der Hauswirtschaft), gelten abweichende Regelungen. Details können der Internetseite der ADD entnommen werden.
- Registrierung als Mini-Angebot in der Hauswirtschaftnur für Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage(n)
Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrages (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung:
Für Rheinland-Pfalz:
Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, über die Förderung von Modellvorhaben und Initiativen des Ehrenamts sowie über die Förderung der Selbsthilfe nach den §§45a, 45c und 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 12. Juli 2017 (GVBl. S. 157) mit Änderungen durch Verordnung vom 02. Oktober 2020 (GVBl. S. 539).
- §§ 45a bis 45c Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI)
- Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, über die Förderung von Modellvorhaben und Initiativen des Ehrenamts sowie über die Förderung der Selbsthilfe nach den §§ 45a, 45c und 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 12. Juli 2017nur für Rheinland-Pfalz
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf ist vom jeweiligen Bundesland abhängig
In Rheinland-Pfalz prüft die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) den Antrag auf Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag.
Sofern sich aus den Unterlagen ergibt, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt werden, erteilt die Behörde die Anerkennung mittels Bescheid.
Bei hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, die in einem begrenzten Umfang (Mini-Angebot in der Hauswirtschaft) angeboten werden, erfolgt die Anerkennung durch eine Registrierung in einem vereinfachten Verfahren.
Fristen
Fristen sind bei den für Sie zuständigen AnsprechpartnerInnen zu erfragen.
In Rheinland-Pfalz erfolgt die Anerkennung unbefristet.
Der Anbieter muss der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion jährlich bis zum 30. April einen Bericht vorlegen, der die Tätigkeit des Vorjahres beschreibt und aus dem sich ergibt, dass die Anerkennungsvoraussetzungen auch weiterhin bestehen. Bei hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, die in begrenztem Umfang angeboten weden (Mini-Angebote in der Hauswirtschaft) entfällt die Berichtspflicht.
Bearbeitungsdauer
differiert in Einzelfällen
In Rheinland-Pfalz beträgt die Bearbeitungsdauer bei vollständigen Unterlagen 1 - 2 Wochen.
Kosten
Informationen über eventuell anfallende Kosten sind bei den AnsprechpartnerInnen des jeweiligen Bundeslandes zu erfragen.
In Rheinland-Pfalz werden keine Gebühren erhoben.
Unterstützende Institutionen
Die Servicestelle Angebote zur Unterstützung im Alltag beim Landesamt für Soziales, Jugend, und Versorgung berät kostenlos zu Fragen rund um das Anerkennungsverfahren als Angebot zur Unterstützung im Alltag.
- Servicestelle "Angebote zur Unterstützung im Alltag"nur für Rheinland-Pfalz
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 11.07.2023
Stichwörter
Betreuungsangebote, Pflegebedürftige, Haushaltsführung, Alltag, Pflegende, Einkaufen, Bewältigung des Alltags, Einzelbetreuung, Gruppenbetreuung, Niedrigschwellig