• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung Kostenübernahme

Vollstationäre Pflege Kosten für Menschen mit Behinderung übernehmen

Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.

Beschreibung

Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, in der

  • die Teilhabe am Arbeitsleben,
  • an Bildung
  • die soziale Teilhabe,
  • die schulische Ausbildung oder
  • die Erziehung von Menschen mit Behinderungen

im Vordergrund stehen?

Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten.  

Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten.

Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen

  • das gemeinsame Wohnen und die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund stehen,
  • das Wohn- und Betreuungsgesetz Anwendung finden,
  • der Umfang der Betreuung weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entsprechen.

Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.

Ansprechpartner

Liste der Pflegekassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands

Version

Technisch erstellt am 29.09.2021

Technisch geändert am 11.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Voraussetzungen

  • Pflegebedürftige sind in einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung untergebracht

oder

  • leben in einer besonderen Wohnfor m
  • gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab.

Kosten

Die Antragstellung ist kostenlos.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. am 02.11.2020

Version

Technisch erstellt am 22.02.2021

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

vollstationäre Einrichtungen, Leistungen für Menschen mit Behinderung, soziale Teilhabe, besondere Wohnformen, Teilhabe am Arbeitsleben

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020