Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung Kostenübernahme

    Vollstationäre Pflege Kosten für Menschen mit Behinderung übernehmen

    Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.

    Beschreibung

    Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, in der

    • die Teilhabe am Arbeitsleben,
    • an Bildung
    • die soziale Teilhabe,
    • die schulische Ausbildung oder
    • die Erziehung von Menschen mit Behinderungen

    im Vordergrund stehen?

    Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten.  

    Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten.

    Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen

    • das gemeinsame Wohnen und die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund stehen,
    • das Wohn- und Betreuungsgesetz Anwendung finden,
    • der Umfang der Betreuung weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entsprechen.

    Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.

    Ansprechpartner

    Liste der Pflegekassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

    Voraussetzungen

    • Pflegebedürftige sind in einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung untergebracht

    oder

    • leben in einer besonderen Wohnfor m
    • gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab.

    Kosten

    Die Antragstellung ist kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. am 02.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 22.02.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    vollstationäre Einrichtungen, Leistungen für Menschen mit Behinderung, besondere Wohnformen, Teilhabe am Arbeitsleben, soziale Teilhabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)