Probenehmer Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern

    Mit einer öffentlichen Bestellung als Probenehmer stehen Sie Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit als besonders zuverlässige, glaubwürdige und erfahrene Person zur Verfügung.

    Beschreibung

    Als Probenehmer prüfen Sie die Beschaffenheit, Menge, Gewicht oder richtige Verpackung von Waren in der Herstellung und im Warenverkehr. Wenn Sie besondere Sachkunde, persönliche Eignung und nötige Unabhängigkeit nachweisen, können Sie öffentlich bestellt und vereidigt werden.

    Sie unterwerfen sich damit zusätzlichen Berufs- und Objektivitätspflichten.

    Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.

    Mit der öffentlichen Bestellung wird ein besonderes öffentlich-rechtliches Qualitätssiegel für Sachverständige in Deutschland verliehen. Es gibt keine höhere Qualifikation im Bereich der Sachverständigentätigkeit.

    Verwaltungen und Gerichte sollen diese Sachverständigen bevorzugt beauftragen. Sie stehen aber auch der Wirtschaft und privaten Auftraggebern zur Verfügung.

    Neben allen Industrie- und Handelskammern sind in einigen Bundesländern auch andere Berufskammern wie Ingenieur‑, Architekten oder Landwirtschaftskammern und andere staatliche Stellen zur öffentlichen Bestellung berechtigt.

    Die Kontaktdaten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in einheitlichen Verzeichnissen veröffentlicht.

    Die Bezeichnung „öffentlich-bestellt und vereidigt“ ist rechtlich geschützt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das  örtlich zuständige Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Berufskammern wie Landwirtschaftskammer, Ingenieurkammer, Architektenkammer je nach Sachgebiet.

    Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Rheinland-Pfalz

    Aktuelles

    Die Architektenkammer des Landes Rheinland-Pfalz besteht seit dem Jahr 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Architektengesetz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgplatz 6

    55118 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 9960-0

    Fax: +49 6131 6149-26

    E-Mail: lgs@akrp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Sievers, Frank)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Handwerkskammer Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ring 33

    56068 Koblenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 398-0

    Fax: +49 261 398-398

    E-Mail: hwk@hwk-koblenz.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 13.03.2024 (von: Oswald, Phillip)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1851

    55508 Bad Kreuznach

    Hausanschrift

    Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7

    55543 Bad Kreuznach

    Bahnhof Bad Kreuznach

    Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.

    Öffnungszeiten

    Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Freitag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 671 793-0

    Fax: +49 671 793199

    E-Mail: info@lwk-rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 13.03.2024 (von: Oswald, Phillip)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Beruflicher Werdegang
    • Kopien von Zeugnissen, Aus- und Weiterbildungsnachweisen
    • Fachliche und persönliche Reverenzen
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Gutachten und Arbeitsproben
    • Liste der von Ihnen auf Ihrem beantragten Sachgebiet erstellten Gutachten der letzten zwei Jahre
    • Erklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit
    • Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Kammer, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Durch Aus und Weiterbildung sowie berufliche Erfahrung haben Sie eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Sachkunde erworben.
    • Sie haben auch bereits mehrere Jahre Sachverständigenleistungen auf Ihrem Gebiet erbracht.
    • Sie sind psychisch und körperlich in der Lage, die Anforderungen an Sachverständige auf ihrem Gebiet zu erfüllen.
    • Es darf keine Gründe geben, an Ihrer Unabhängigkeit und Objektivität zu zweifeln. Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen. Sie sind unparteilich und unabhängig.
    • Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Sachverständigenordnungen der jeweils zuständigen Kammer und den Bestellungsvoraussetzungen Ihres Sachgebiets.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • In einigen Bundesländern ist zunächst ein Widerspruch einzulegen.
    • Verwaltungsgerichtliche Klage
    • Konkrete Angaben sind der Rechtsmittelbelehrung im Ausgangsbescheid zu entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren ist sehr komplex und ist je nach Sachgebiet leicht unterschiedlich. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich schon vor der Antragstellung bei der zuständigen Kammer persönlich beraten lassen.

    • Das Antragsformular ist mit allen geforderten Anlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
    • Sie müssen das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG bei Ihrer Meldebehörde beantragen.
    • Die Kammer wird Vorschusszahlungen auf Gebühren und Auslagen verlangen.
    • Die IHK überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Einhaltung der formellen Mindestanforderungen.
    • In einem persönlichen Gespräch wird Ihre persönliche Eignung nach Auswertung der eingereichten Referenzen bewertet. Gegebenenfalls werden weitere Ausschüsse oder Gremien beteiligt.
    • Die Kammer beauftragt unabhängige Fachleute mit der Bewertung Ihrer Sachkunde. Dazu werden die von Ihnen einzureichenden Gutachten und Arbeitsproben überprüft.
      Hinzu kommen, je nach Sachgebiet, eine schriftliche Überprüfung und ein Fachgespräch oder eine praktische Überprüfung.
    • Unter Berücksichtigung der fachlichen Einschätzung entscheidet dann die IHK abschließend.

    Fristen

    • Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt entsprechend der Sachverständigenordnungen zeitlich befristet, maximal für fünf Jahre.
    • Auf Antrag kann eine Bestellung erneut ausgesprochen werden, wenn der Antragsteller seine persönliche Eignung und besondere Sachkunde erneut nachweisen kann.

    Bearbeitungsdauer

    Die nötigen Prüfungen sind umfangreich und können je nach Bestellungsgebiet zwischen ca. sechs und zwölf Monate in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Die Gebühren variieren und werden von den einzelnen Kammern festgelegt. Gebührenrahmen: EUR 500 – 3.500. Hinzu kommen die Auslagen für Fachgremien und Auskünfte: EUR 1.000 – 2.000

    Weitere Informationen

    Informationen zu Ansprechpartnern, Kammern und Bestellungsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite des
    Sachverständigenverzeichnisses

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWVLW am 30.03.2021

    Version

    Technisch erstellt am 22.02.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Legierungen, Wäger, Güterbestätiger, Schüttgüter, Metalle, Güterbesichtiger, Messer, Schiffseichaufnehmer, Warenprobe, Probenehmer, Schauer, Wasserprobe, Bodenproben, Ladungsbesichtigungen, Schüttgut, Probenahme, Holzvermesser, Stauer, Ölsaaten, Bracker, Zähler, Nichteisenmetalle, Saatgut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)