Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungstellen anerkennen
Sie können bei der zuständigen Behörde eine Fortbildungsveranstaltung oder sich als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle anerkennen lassen.
Beschreibung
Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Unternehmen, die Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen möchten, müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es sind Informationen zu den Veranstaltungsinhalten, zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weiter Unterlagen beizubringen.
Voraussetzungen
Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Abnahme von Prüfungen und Ausstellung von Bescheinigungen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird sie auffordern, die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Fristen
keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.12.2021
Stichwörter
Verordnung, prüfen, Chemie, Kreislaufwirtschaft, Klimaschutz