• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Abnahme

Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel ablegen

Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.

Beschreibung

Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken verkauft werden. Allerdings gibt es Ausnahmen für die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel. Das können zum Beispiel Tees, Salben oder Tabletten sein, die pflanzliche Stoffe wie Baldrian enthalten. Wenn Sie diese Produkte in Ihrem Geschäft verkaufen möchten, muss immer ein Mitarbeiter mit nachgewiesener Sachkenntnis vor Ort sein. Diese Sachkenntnis können Sie durch die Prüfung nachweisen.

In der Prüfung müssen Sie beispielsweise Fragen zur sachgemäßen Lagerung freiverkäuflicher Arzneimittel, mögliche Gefahren bei Überdosierung der Wirkstoffe und gesetzlichen Vorschriften zum Umgang und Verkauf beantworten können. Der Fragebogen umfasst 50 Multiple-Choice-Fragen und 5 offene Fragen.

Sie sollten sich auf die Prüfung inhaltlich vorbereiten, beispielsweise durch Besuch eines Vorbereitungskurses. Dies ist jedoch nicht Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

Mit einem Hochschulstudium oder einer Berufsausbildung aus dem Bereich Pharmazie besitzen Sie möglicherweise bereits die Sachkenntnis und müssen diese nicht durch eine gesonderte Prüfung nachweisen, mehr dazu finden Sie in den weiterführenden Informationen.

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer zu Koblenz

Adresse

Hausanschrift

Schloßstr. 2

56068 Koblenz

Postanschrift

Postfach 20 08 62

56008 Koblenz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 261 106-0

Fax: +49 261 106-234

E-Mail: service@koblenz.ihk.de

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 22.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Formulare

  • Formular: Anmeldeformular
  • Onlineverfahren: OnlineAnmeldung zum Teil möglich
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen: Sie müssen persönlich zur Prüfung erscheinen

Voraussetzungen

  • keine

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Zunächst melden Sie sich schriftlich oder online bei der zuständigen IHK an.

  • Die IHK bestätigt Ihnen Ihre Anmeldung
  • Sie legen die Prüfung am gewählten Termin ab
  • Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie im Anschluss eine Bescheinigung

Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie Arzneimittel verkaufen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen.

Fristen

  • keine

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung erhalten Sie in der Regel binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.

Kosten

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020

Version

Technisch erstellt am 22.02.2021

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Medikamente verkaufen, Drogerie, Arzneimittelgesetz, Kräuter, Freiverkäufliche Medikamente, Medikamente, Arzneimittel

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020