Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Sachverständi-ge/Sachverständiger
Sie wurden öffentlich als Sachverständige(r) bestellt und vereidigt und die Befristung der Bestellung läuft demnächst ab? Dann können Sie eine Wiederbestellung/Verlängerung beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie als Sachverständige(r) öffentlich bestellt und vereidigt wurden und die Bestellung mit einer zeitlichen Befristung verbunden ist, so können Sie zu gegebener Zeit eine Verlängerung der Bestellung beantragen.
Sofern Sie nach wie vor die Bestellungsvoraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf entsprechende Verlängerung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich, je nach Sachgebiet, an die örtlich zuständigen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern oder Berufskammern wie Landwirtschaftskammer, Ingenieurkammer und Architektenkammer.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 20 08 62
56008 Koblenz
Kontakt
Internet
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1851
55508 Bad Kreuznach
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Bad Kreuznach
Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.
Öffnungszeiten
Montag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Dienstag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Mittwoch 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Donnerstag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Je nach Landesrecht (Verordnung der Landesregierung oder Satzung der Bestellungskörperschaft: Ausgefüllter Fragebogen zur fachlichen und persönlichen Eignung und gegebenenfalls weitere Unterlagen (z.B. gemäß der Mustersatzung des DIHK: In der Vergangenheit gefertigte Gutachten, Fortbildungsnachweise, Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung etc.)
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: In der Regel: Nein (Ausnahme: Klärungsbedarf seitens der Behörde hinsichtlich der fachlichen oder persönlichen Eignung, der ein persönliches Erscheinen erforderlich macht)
Voraussetzungen
Ihrem Antrag auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung zur/zum Sachverständigen ist stattzugeben, wenn Sie nach wie vor über die erforderliche fachliche und persönliche Eignung verfügen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Reichen Sie einen Antrag auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung zur/zum Sachverständigen nebst den eventuell erforderlichen weiteren Unterlagen/Nachweisen ein.
Die zuständige Stelle entscheidet in der Regel auf Grundlage der von Ihnen vorgelegten Nachweise über Ihren Antrag. Sofern es noch weiteren Klärungsbedarf gibt, kommt die Behörde auf Sie zu.
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und gibt Ihnen ihre Entscheidung bekannt.
Fristen
Die Verlängerung Ihrer öffentlichen Bestellung sollten Sie rechtzeitig vor dem Ablauf der hiermit verbundenen zeitlichen Befristung.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Stelle wird Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten. Bei weiterem Klärungsbedarf seitens der zuständigen Stelle kann die Bearbeitung erst nach vollständiger Klärung erfolgen.
Kosten
Dies richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.03.2021
Stichwörter
Sachverständigenbestellung, Sachverständiger, Befristung, Befristung einer öffentlichen Bestellung, Öffentliche Bestellung, Sachverständige, Bestellung, Wiederbestellung, Verlängerung, Ablauf