Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Krankenversicherte Finanzierung
    99134030174000

    Palliativversorgung (spezialisiert ambulant) für Krankenversicherte finanzieren

    Versicherte haben Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im häuslichen oder familiären Bereich.

    Beschreibung

    Als gesetzlich Versicherte haben Sie Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die Leistung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination - insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Das Ziel ist, die Betreuung in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, der Kinder- und Jugendhilfe und Pflegeeinrichtungen. Die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen sind zu berücksichtigen.

    Die SAPV ist eine Team-Leistung, in dem unterschiedliche Berufsgruppen zusammenarbeiten: Ärzte, Pflegekräfte und Kooperationspartner.

    Enthalten sind - ja nach individuellem Bedarf 

    • Beratung
    • Koordination der Versorgung,
    • unterstützende Teilversorgung oder
    • vollständige Versorgung  

    Wurden Sie in einem stationären Hospiz aufgenommen, erhalten Sie als Teilleistung die im Rahmen der SAPV erforderliche ärztliche Versorgung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Ansprechpartner

    Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2021
    Technisch geändert am 03.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    • eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung.
    • die Lebenserwartung ist begrenzt und es wird eine besonders aufwändige Versorgung benötigt.
    • Die Leistung muss von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt oder einer Krankenhausärztin/einem Krankenhausarzt verordnen werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt die Krankenkasse die Versorgung ab, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2021
    Technisch geändert am 19.03.2026

    Stichwörter

    Krankenkassenleistung, Kassenleistung, SAPV, spezialisierte Palliativversorgung, Palliativversorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020