Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel Anerkennung

    Pflanzenschutzmittel Versuchseinrichtung anerkennen

    Nicht amtliche Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.

    Beschreibung

    Eine Versuchseinrichtung ist eine amtliche oder amtlich anerkannte Einrichtung mit organisatorisch selbständiger, eigener sachlicher und personeller Ausstattung zum Zweck der Durchführung von Versuchen zur Ermittlung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln. Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit obliegt dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.

    Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück)

    Beschreibung

    Aufgaben der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz

    Das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück mit Sitz in Bad Kreuznach ist eines von insgesamt 6 Dienstleistungszentren Ländlicher Raum im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

    In den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum sind die Aufgaben der Landentwicklung, Ländlichen Bodenordnung und Siedlung, der Berufsbildenden Schulen landwirtschaftlicher Fachrichtungen, der Staatlichen Beratung, des Versuchswesens, der Ernährungsberatung, der angewandten Forschung in Weinbau, Oenologie und Phytomedizin sowie andere weinbauliche, gartenbauliche und landwirtschaftliche Aufgaben zusammengefasst. Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum nehmen diese Aufgaben mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung wahr. Wegen der Einheit von staatlicher Beratung und schulischer Ausbildung sind die Berufsbildenden Schulen und Fachschulen der landwirtschaftlichen Fachrichtungen in die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum integriert.

    Aufgaben des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

    Wichtige Aufgabe des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück ist die solide schulische Ausbildung der jungen Landwirte und Winzer, ergänzt durch ein attraktives Beratungs- und Weiterbildungsangebot in produktionstechnischen Fragen der Landwirtschaft und des Weinbaus, das auf einem umfangreichen und praxisbezogenen Versuchswesen basiert.
    Im Rahmen der Landentwicklung gilt es, Maßnahmen zur Entwicklung der Regionen einzuleiten, zu unterstützen und Bodenordnungsmaßnahmen zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen durchzuführen.

    Fachlich gliedert sich das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück -neben der zentralen Verwaltung- in insgesamt 15 fachlich orientierte Gruppen, die in fünf Abteilungen zusammengefasst sind:

    • Schule
    • Technische Zentralstelle
    • Weinbau, Oenologie und Weinmarketing
    • Landwirtschaft und Ernährung
    • Landentwicklung

    Berufsbildende Schule Agrarwirtschaft

    Eine zentrale Aufgabe des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück ist die schulische Ausbildung im Agrarbereich. Entsprechend vielfältig ist die Palette der Schulformen. Sie reicht von der Berufsschule für die Ausbildungsfelder Landwirt, Winzer, Gartenbauer, Förster, Pferdewirt über die Berufsfachschule und die Berufsoberschule Agrarwirtschaft bis zu den Fachschulen der Stufe I und II mit den Abschlüssen Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in und Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Landbau, Weinbau und Kellerwirtschaft. Eine Sonderform stellt die Fachschule für Agrarmanagement dar, die im Teilzeitunterricht zum Abschluss Agrarbetriebsfachwirt/in führt.
    Insgesamt werden an den beiden Standorten Bad Kreuznach und Oppenheim in 50 Klassen mehr als 800 Schülerinnen und Schüler unterrichtet

    Technische Zentralstelle

    Die Technische Zentralstelle ist die Innovations- und Entwicklungsstelle der Technik- und Informationssysteme für alle Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz.

    Weinbau, Oenologie und Weinmarketing

    Beratung und Fortbildung geben den Betriebsleitern bei der Problemlösung im Bereich Anbautechnik, Vinifikation und Vermarktung Hilfestellung.
    Ein umfangreiches Versuchswesen bildet die Basis für eine projektorientierte Entwicklung neuer ressourcenschonender Verfahren zur qualitätsorientierten und marktgerechten Produktion.
    Das Kompetenzzentrum Weinmarkt und Weinmarketing Rheinland Pfalz bündelt die Aktivitäten in Fragen des Weinmarktes und des Weinmarketings landesweit. Professionelles Marketing ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg eines Unternehmens. Diese Erkenntnis gilt auch und gerade für einen internationalen Weinmarkt in Deutschland.

    Landwirtschaft

    Die Abteilung Landwirtschaft koordiniert in Rheinland-Pfalz die Beratung und das Versuchswesen in der Landwirtschaft und im ökologischen Landbau. Sie ist federführend in grundlegenden Fragen des Pflanzenschutzes.
    In den Regionen Hunsrück, Nahe, Rheinhessen und der Pfalz berät sie in allen produktionstechnischen Bereichen des Ackerbaus. Darüber hinaus ist sie der zentrale Ansprechpartner für Umweltbelange im ländlichen Raum.
    Das Kompetenzzentrum ökologischer Landbau (KÖL) Rheinland Pfalz bündelt die Aktivitäten in Fragen der ökologischen Anbauverfahren landesweit

    Landentwicklung

    Die Leitlinien der Landentwicklung haben als Ziele die Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, die Förderung der regionalen und gemeindlichen Entwicklung und den nachhaltigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
    Als Umsetzungsinstrumente bietet die Abteilung Landentwicklung das Integrierte ländliche Entwicklungskonzept, die Betreuung der Entwicklungsschwerpunkte, Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, den freiwilligen Nutzungstausch, Boden- und Flächenmanagement zur Auflösung von Nutzungskonflikten, z.B. bei infrastrukturellen Großvorhaben, Konversion und Hochwasserschutz sowie projektbezogene Förderungen an.

    Dienstbezirke des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

    Landkreise

    • Alzey-Worms
    • Bad Kreuznach
    • Birkenfeld
    • Mainz-Bingen
    • Rhein-Hunsrückkreis

    Kreisfreie Städte

    • Mainz
    • Worms

    In der Abteilung Landwirtschaft gehört auch die Rheinpfalz zum Dienstbezirk.

    Landesweite Zuständigkeit besteht für die Aufgabenbereiche: Kompetenzzentrum Weinmarkt und Weinmarketing; Kompetenzzentrum ökologischer Landbau; Koordination Pflanzenbau, Pflanzenschutz und landwirtschaftliches Versuchswesen; Schulformen des Agrarsektors, die landesweit nur einmal angeboten werden und Technische Zentralstelle.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüdesheimer Straße 60-68

    55545 Bad Kreuznach

    Postfachadresse

    Postfach 573

    55529 Bad Kreuznach

    Kontakt

    Fax: +49 671 820-600

    Telefon Festnetz: +49 671 820-0

    E-Mail: dlr-rnh@dlr.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf amtliche Anerkennung ist schriftlich  zu stellen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anerkennung ist durch Beifügen geeigneter Unterlagen nachzuweisen.

    Formulare

    • Antrag ist nicht formgebunden
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen notwendig: nein

    Voraussetzungen

    Die Anerkennung wird erteilt, wenn

    1. ein ständiger Versuchsleiter beschäftigt ist, der über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaft oder vergleichbarer Wissenschaften verfügt und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Durchführung entsprechender Versuche hat,

    2. ein geeigneter Stellvertreter für den Versuchsleiter benannt ist,

    3. eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeiter beschäftigt ist,

    4. für eine ordnungsgemäße Versuchsdurchführung geeignete

    a) Räumlichkeiten in ausreichender Anzahl,

    b) Labor- und Freilandausrüstungen,

    c) Versuchsflächen in ausreichendem Umfang und

    d) soweit erforderlich, Gewächshäuser und Klimakammern

    zur Verfügung stehen,

    5. die zu verwendenden Prüfrichtlinien dem Personal bekannt sind und zur Verfügung stehen,

    6. eine Liste der laufenden und abgeschlossenen Versuche für Zulassungszwecke geführt wird und

    7. alle im Rahmen der Versuchsdurchführung erfolgten Aufzeichnungen aufbewahrt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Pflanzenschutzmittelverordnung (PflSchMV)

    Verfahrensablauf

    • Schriftliche Antragstellung (nicht formgebunden) unter Beifügung aller Unterlagen, die die Erfüllung der Voraussetzungen belegen
    • Inspektion der Versuchseinrichtung  einschließlich Protokollierung
    • Ggf. Erteilung von Auflagen und / oder Nachforderung von Unterlagen
    • Wenn nachweislich alle Voraussetzungen erfüllt sind erfolgt die Ausstellung der formalisierten Anerkennungsurkunde, die für eine Dauer von fünf Jahren gültig ist.

    Fristen

    Rechtzeitige Antragstellung ist notwendig vor Beginn von Versuchen, die eine amtliche Anerkennung bzw. eine Zertifizierung der Versuchseinrichtung nach Guter Experimenteller Praxis (GEP) erforderlich machen.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 2 bis 3 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Pflanzenschutzmittel, Gute Experimentelle Praxis (GEP), Versuchseinrichtung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de