Zahnärztliche Behandlung finanzieren für Krankenversicherte
Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung.
Beschreibung
Die zahnärztliche Behandlung besteht aus
- diagnostischen Maßnahmen,
- konservierender, chirurgischer und kiefernorthopädischer Behandlung,
- systematischer Behandlung von Parodontopathien (Erkrankungen des Zahnhalteapparates)
- sonstigen Behandlungsmaßnahmen
- der Verordnung von Arzneimitteln.
Für Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent der Kosten, die für die sogenannte Regelversorgung nach einem bestimmten Befund festgelegt sind.
Ansprechpartner
Gemeinde Limburgerhof
Aktuelles
Die Gemeinde Limburgerhof gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis.
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Beim Arztbesuch: elektronische Gesundheitskarte.
- Bei Zahnersatz: Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Über Anträge auf Zahnersatz muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 3 Wochen (bei gutachterlicher Beteiligung bis zu 6 Wochen) ab Antragseingang entscheiden.
Kosten
- Leistungen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung übersteigen, sind vom Versicherten zu bezahlen.
- Für Bezieher geringer Einkommen greift eine Härtefallregelung bei Zahnersatz. Dabei ist eine Kostenerstattung bis zu 100 Prozent möglich.
- Anspruch haben
- Menschen mit geringem Einkommen
- Bezieher von BAföG, Sozialhilfe, Hartz IV, Kriegsopferfürsorge und Grundsicherung im Alter.
- Heimbewohner, deren Unterbringung die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge.
- Anspruch haben
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020
Stichwörter
Krankenkassenleistung, Zahnärztliche Behandlung, Kassenleistung