Zahnärztliche Behandlung für Krankenversicherte Finanzierung

    Zahnärztliche Behandlung finanzieren für Krankenversicherte

    Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung.

    Beschreibung

    Die zahnärztliche Behandlung besteht aus

    • diagnostischen Maßnahmen,
    • konservierender, chirurgischer und kiefernorthopädischer Behandlung,
    • systematischer Behandlung von Parodontopathien (Erkrankungen des Zahnhalteapparates)
    • sonstigen Behandlungsmaßnahmen
    • der Verordnung von Arzneimitteln.

    Für Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent der Kosten, die für die sogenannte Regelversorgung nach einem bestimmten Befund festgelegt sind.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer

    Aktuelles

    Die Stadt Speyer ist eine kreisfreie Stadt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 100

    67346 Speyer

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt-speyer.de

    Telefon Festnetz: 06232 14-0

    Fax: 06232 14-2458

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2018

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2021

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Beim Arztbesuch: elektronische Gesundheitskarte.
    • Bei Zahnersatz: Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Über Anträge auf Zahnersatz muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 3 Wochen (bei gutachterlicher Beteiligung bis zu 6 Wochen) ab Antragseingang entscheiden.

    Kosten

    • Leistungen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung übersteigen, sind vom Versicherten zu bezahlen.
    • Für Bezieher geringer Einkommen greift eine Härtefallregelung bei Zahnersatz. Dabei ist eine Kostenerstattung bis zu 100 Prozent möglich.
      • Anspruch haben
        •  Menschen mit geringem Einkommen
        • Bezieher von BAföG, Sozialhilfe, Hartz IV, Kriegsopferfürsorge und Grundsicherung im Alter.
        • Heimbewohner, deren Unterbringung die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2021

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zahnärztliche Behandlung, Kassenleistung, Krankenkassenleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020