Zahnärztliche Behandlung für Krankenversicherte Finanzierung

    Zahnärztliche Behandlung finanzieren für Krankenversicherte

    Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung.

    Beschreibung

    Die zahnärztliche Behandlung besteht aus

    • diagnostischen Maßnahmen,
    • konservierender, chirurgischer und kiefernorthopädischer Behandlung,
    • systematischer Behandlung von Parodontopathien (Erkrankungen des Zahnhalteapparates)
    • sonstigen Behandlungsmaßnahmen
    • der Verordnung von Arzneimitteln.

    Für Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent der Kosten, die für die sogenannte Regelversorgung nach einem bestimmten Befund festgelegt sind.

    Ansprechpartner

    Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Beim Arztbesuch: elektronische Gesundheitskarte.
    • Bei Zahnersatz: Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Über Anträge auf Zahnersatz muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 3 Wochen (bei gutachterlicher Beteiligung bis zu 6 Wochen) ab Antragseingang entscheiden.

    Kosten

    • Leistungen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung übersteigen, sind vom Versicherten zu bezahlen.
    • Für Bezieher geringer Einkommen greift eine Härtefallregelung bei Zahnersatz. Dabei ist eine Kostenerstattung bis zu 100 Prozent möglich.
      • Anspruch haben
        •  Menschen mit geringem Einkommen
        • Bezieher von BAföG, Sozialhilfe, Hartz IV, Kriegsopferfürsorge und Grundsicherung im Alter.
        • Heimbewohner, deren Unterbringung die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Krankenkassenleistung, Zahnärztliche Behandlung, Kassenleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)