Schülerbeförderung behinderungsbedingte Kostenerstattung beantragen
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist unabhängig von der besuchten Schulart Art und Grad der Behinderung zu berücksichtigen. Zudem sind Begleitpersonen im Schulbus einzusetzen, wenn dies nach Art und Grad der Behinderung notwendig ist.
Beschreibung
Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Für die Zumutbarkeit des Schulwegs sind unabhängig von der besuchten Schulart auch Art und Grad einer Behinderung zu berücksichtigen. Bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schulbus ist für Begleitpersonen zu sorgen, wenn dies nach Art und Grad der Behinderung notwendig ist.
Bei darüber hinausgehenden behinderungsbedingten Aufwendungen kann im Einzelfall ein individueller Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe bestehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Antrag auf Erstattung der Fahrkosten ist in der Regel beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu stellen. Die erforderlichen Antragsformulare erhält man auch in der Schule.
Hinweise für Trier: Schülerbeförderung behinderungsbedingte Kostenerstattung beantragen
- die Zuständigkeit ist abhängig vom Sitz der Schule, nicht vom Wohnort des Antragstellers
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Amt für Schulverwaltung und Sport - Schulen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Stichwörter
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erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen mitzubringen sind, erfragen Sie bitte beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Möglicherweise kann auch die Schule selbst hierüber Auskunft geben.
Formulare
Die Antragsformulare werden jeweils von den Trägern der Schülerbeförderung (Landkreis oder kreisfreie Stadt) zur Verfügung gestellt.
Voraussetzungen
Der Schulweg ist für die SchülerInnnen nicht zumutbar und / oder aufgrund von Art und Grad der Behinderung ist eine Begleitperson notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Über den Antrag auf Erstattung der Fahrkosten entscheidet der Träger der Schülerbeförderung.
Hinweise für Trier: Schülerbeförderung behinderungsbedingte Kostenerstattung beantragen
- vorrangig ist die Schülerbeförderung über den ÖPNV abzuwickeln
- sollte die Nutzung des ÖPNV für den Schüler möglich sein
- ist ein Antrag auf Fahrkostenübernahme zu stellen und besonders darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf handelt
- dies gilt ebenfalls, wenn die erforderlichen Entfernungsgrenzen unterschritten werden
- sollte die Nutzung des ÖPNV für den Schüler möglich sein
- bei Nutzung des freigestellten Schülerverkehrs ist kein Antrag erforderlich
- Anmeldung erfolgt durch die Eltern bei Schulanmeldung mit dem Sekretariat
Fristen
Der Antrag auf Schülerbeförderung sollte vor Beginn des Schuljahres gestellt werden.
Kosten
Über mögliche Gebühren entscheidet der Träger der Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit.
Hinweise für Trier: Schülerbeförderung behinderungsbedingte Kostenerstattung beantragen
- die Eltern zahlen keinen Eigenanteil an den Beförderungskosten
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.02.2021
Stichwörter
Behinderung, Schulfahrt, Begleitperson, Schule, behindertes Kind, Kranke