Schülerbeförderung Erstattung der Kosten für Behinderte und Kranke

    Schülerbeförderung behinderungsbedingte Kostenerstattung beantragen

    Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist unabhängig von der besuchten Schulart Art und Grad der Behinderung zu berücksichtigen. Zudem sind Begleitpersonen im Schulbus einzusetzen, wenn dies nach Art und Grad der Behinderung notwendig ist.

    Beschreibung

    Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.  

    Für die Zumutbarkeit des Schulwegs sind unabhängig von der besuchten Schulart auch Art und Grad einer Behinderung zu berücksichtigen. Bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schulbus ist für Begleitpersonen zu sorgen, wenn dies nach Art und Grad der Behinderung notwendig ist.    

    Bei darüber hinausgehenden behinderungsbedingten Aufwendungen  kann im Einzelfall ein individueller Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe bestehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Antrag auf Erstattung der Fahrkosten ist in der Regel beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu stellen. Die erforderlichen Antragsformulare erhält man auch in der Schule.   

    Ansprechpartner

    Für Kreis Westerwaldkreis (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen mitzubringen sind, erfragen Sie bitte beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Möglicherweise kann auch die Schule selbst hierüber Auskunft geben.   

    Formulare

    Die Antragsformulare werden jeweils von den Trägern der Schülerbeförderung (Landkreis oder kreisfreie Stadt) zur Verfügung gestellt.

    Voraussetzungen

    Der Schulweg ist für die SchülerInnnen nicht zumutbar und / oder aufgrund von Art und Grad der Behinderung ist eine Begleitperson notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über den Antrag auf Erstattung der Fahrkosten entscheidet der Träger der Schülerbeförderung. 

    Fristen

    Der Antrag auf Schülerbeförderung sollte vor Beginn des Schuljahres gestellt werden.      

    Kosten

    Über mögliche Gebühren entscheidet der Träger der Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit.  

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Begleitperson, Kranke, Behinderung, behindertes Kind, Schule, Schulfahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de