Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.
Beschreibung
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:
- die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
- die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):
Sie benötigen Sie keine Umschreibung.
Hinweise für Worms: Führerscheinstelle
Die Antragsaufnahme erfolgt zurzeit über den Postweg. Die für den Antrag benötigten Unterlagen können in einem Umschlag entweder per Post uns zugesendet oder in den Dienstbriefkasten eingeworfen werden.
Wir bitten von Rückfragen über den Eingang und die Bearbeitungszeit Ihrer Unterlagen abzusehen.
Die Führerscheinstelle ist Ihr Ansprechpartner für:
- Anmeldung Fahrschule (Fahrerlaubnis)
- Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins bei Diebstahl
- Ausstellung einer Fahrerkarte, Unternehmenskarte und Werkstattkarte
- Internationaler Führerschein
- Eintragung der Schlüsselzahl 96, 196 und 197
- Erstausstellung und Verlängerung eines Fahrerqualifizierungsnachweises
- Ersterteilung und Verlängerung einer Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis (Erlöschen der Fahrerlaubnis)
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR Staat
- Umschreibung eines Dienstführerscheins
- Führerscheintausch (alt gegen neu)
- Verlängerung LKW-Führerschein oder Bus-Führerschein
- Änderung des Führerscheins
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.06 Straßenverkehrsangelegenheiten
Beschreibung
Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
ACHTUNG: Aufgrund stark erhöhtem Arbeitsaufkommen werden Antragsteller gebeten, sehr frühzeitig ihre Anträge einzureichen. Bearbeitungszeiten können derzeit länger als gewöhnlich beanspruchen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Montag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates
Hinweise für Worms: Führerscheinstelle
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Worms: Führerscheinstelle
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.09.2023
Stichwörter
Umschreibung, Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum, Fahrerlaubnis umschreiben, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis