Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Offenbach an der Queich: Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Für die Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Kreisverwaltung SÜW).

    Wenn gleichzeitig auch die Klassen D, DE, D1, D1E verlängert werden sollen, können Sie sich auch an das Bürgerbüro der VG Offenbach wenden (siehe Fahrerlaubnis D, DE, D1, D1E verlängern).

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich - Fachbereich 4 - Bürgerdienste

    Beschreibung

    Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Personenstandswesen, Friedhofswesen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Straßenverkehr, Mehrgenerationenhaus, Einwohnermeldewesen, Sicherheit und Ordnung

    Das Meldeamt der Verbandsgemeinde arbeitet ausschließlich mittels Terminvergabe. Termine können Sie vor Ort an der Zentrale buchen oder selbst online.

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Lerch-Ring 6

    76877 Offenbach an der Queich

    Gebäude: Rathaus

    Kontakt

    Fax: 06348 986-141

    Telefon Festnetz: 06348 986-0

    E-Mail: rathaus@offenbach-queich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Personenstandswesen, Friedhofswesen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Straßenverkehr, Mehrgenerationenhaus, Einwohnermeldewesen, Sicherheit und Ordnung

    Version

    Technisch geändert am 28.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Straßenverkehr und Kfz-Zulassungsstelle (Ref. 33)

    Adresse

    Postanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    Fax: 06341 940-500

    Telefon Festnetz: 06341 940-0

    E-Mail: info@suedliche-weinstrasse.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Klasse C, Befristete Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisklasse verlängern, Fahrerlaubnis verlängern, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Lkw-Führerschein, befristete Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinklasse verlängern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English