Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Beschreibung
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Bei Berufskraftfahrern: Es wird zusätzlich zum Nachweis der Qualifizierung ein Fahrerqualifizierungsnachweis benötigt. Bitte informieren Sie sich unter dieser Leistung vorab bezüglich einer ggf. auch hierfür erforderlichen Antragstellung und der erforderlichen Unterlagen.
Sollte zusätzlich eine Fahrerkarte benötigt werden, informieren Sie sich bezüglich der Antragstellung und dieser Leistung über die erforderlichen Unterlagen.
Bei Berufskraftfahrern: Es wird zusätzlich zum Nachweis der Qualifizierung ein Fahrerqualifizierungsnachweis benötigt. Bitte informieren Sie sich unter dieser Leistung vorab bezüglich einer ggf. auch hierfür erforderlichen Antragstellung und der erforderlichen Unterlagen.
Sollte zusätzlich eine Fahrerkarte benötigt werden, informieren Sie sich bezüglich der Antragstellung und dieser Leistung über die erforderlichen Unterlagen.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt grundsätzlich über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Die Antragstellung ohne gleichzeitige Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (Berufskraftfahrer) oder einer Fahrerkarte dieser Klassen kann auch über die das für Ihren derzeitigen Wohnort zuständige Bürgerbüro der Verbandsgemeinde-, Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung innerhalb des Landkreises Bad Dürkheim vorgenommen werden. Die Bearbeitung erfolgt sodann durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt grundsätzlich über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Die Antragstellung ohne gleichzeitige Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (Berufskraftfahrer) oder einer Fahrerkarte dieser Klassen kann auch über die das für Ihren derzeitigen Wohnort zuständige Bürgerbüro der Verbandsgemeinde-, Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung innerhalb des Landkreises Bad Dürkheim vorgenommen werden. Die Bearbeitung erfolgt sodann durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Ordnung und Verkehr (Abteilung 3)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Die KFZ-Zulassung im Kreishaus Bad Dürkheim kann weiterhin ohne Termin besucht werden. In den Außenstellen der KFZ-Zulassung in Grünstadt, Lambrecht und Haßloch wird  mit Terminvergabe gearbeitet. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung Bad Dürkheim:  Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr  Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr  Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr  Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr ___________________________________________________________________________________________ Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach Terminvereinbarung) : Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz) (nach Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Haßloch (nach Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr David Vollweiler
Hausanschrift
Fax: 06322 96183208
E-Mail: David.Vollweiler@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 9613208
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Die Antragstellung kann maximal 6 Monate vor Ablauf der Befristung erfolgen. Nehmen Sie die Antragstellung unbedingt rechtzeitig vor, da die Überprüfung hier eine entsprechende Bearbeitungszeit erfordert und Sie nach Ablauf der befristeten Fahrerlaubnis kein Kraftfahrzeug dieser Klassen mehr führen dürfen.
Die Antragstellung kann maximal 6 Monate vor Ablauf der Befristung erfolgen. Nehmen Sie die Antragstellung unbedingt rechtzeitig vor, da die Überprüfung hier eine entsprechende Bearbeitungszeit erfordert und Sie nach Ablauf der befristeten Fahrerlaubnis kein Kraftfahrzeug dieser Klassen mehr führen dürfen.
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.
Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.11.2023
Stichwörter
Fahrerlaubnis verlängern, befristete Fahrerlaubnis, Befristete Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, Führerschein, Fahrerlaubnisklasse verlängern, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Führerscheinklasse verlängern, Klasse C, Fahrerlaubnis