Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    Bei Berufskraftfahrern: Es wird zusätzlich zum Nachweis der Qualifizierung ein Fahrerqualifizierungsnachweis benötigt. Bitte informieren Sie sich unter dieser Leistung vorab bezüglich einer ggf. auch hierfür erforderlichen Antragstellung und der erforderlichen Unterlagen.

    Sollte zusätzlich eine Fahrerkarte benötigt werden, informieren Sie sich bezüglich der Antragstellung und dieser Leistung über die erforderlichen Unterlagen.

    Bei Berufskraftfahrern: Es wird zusätzlich zum Nachweis der Qualifizierung ein Fahrerqualifizierungsnachweis benötigt. Bitte informieren Sie sich unter dieser Leistung vorab bezüglich einer ggf. auch hierfür erforderlichen Antragstellung und der erforderlichen Unterlagen.

    Sollte zusätzlich eine Fahrerkarte benötigt werden, informieren Sie sich bezüglich der Antragstellung und dieser Leistung über die erforderlichen Unterlagen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt grundsätzlich über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.

    Die Antragstellung ohne gleichzeitige Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (Berufskraftfahrer) oder einer Fahrerkarte dieser Klassen kann auch über die das für Ihren derzeitigen Wohnort zuständige Bürgerbüro der Verbandsgemeinde-, Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung innerhalb des Landkreises Bad Dürkheim vorgenommen werden. Die Bearbeitung erfolgt sodann durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.

    Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt grundsätzlich über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.

    Die Antragstellung ohne gleichzeitige Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (Berufskraftfahrer) oder einer Fahrerkarte dieser Klassen kann auch über die das für Ihren derzeitigen Wohnort zuständige Bürgerbüro der Verbandsgemeinde-, Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung innerhalb des Landkreises Bad Dürkheim vorgenommen werden. Die Bearbeitung erfolgt sodann durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Ordnung und Verkehr (Abteilung 3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Die KFZ-Zulassung im Kreishaus Bad Dürkheim kann weiterhin ohne Termin besucht werden. In den Außenstellen der KFZ-Zulassung in Grünstadt, Lambrecht und Haßloch wird  mit Terminvergabe gearbeitet. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung Bad Dürkheim:  Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr  Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr  Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr  Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr ___________________________________________________________________________________________ Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach Terminvereinbarung) : Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz) (nach Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Haßloch (nach Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de

    Telefon Festnetz: 06322 961-0

    Fax: 06322 961-3050

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2017 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Stadt Grünstadt - Bürgerservice

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kreuzerweg 2

    67269 Grünstadt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerservice@gruenstadt.de

    Telefon Festnetz: 06359 805-0

    Fax: 06359 805-500

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2020 (von: Webservice, ST_Grünstadt)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, ST_Grünstadt)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    Die Antragstellung kann maximal 6 Monate vor Ablauf der Befristung erfolgen. Nehmen Sie die Antragstellung unbedingt rechtzeitig vor, da die Überprüfung hier eine entsprechende Bearbeitungszeit erfordert und Sie nach Ablauf der befristeten Fahrerlaubnis kein Kraftfahrzeug dieser Klassen mehr führen dürfen. 

    Die Antragstellung kann maximal 6 Monate vor Ablauf der Befristung erfolgen. Nehmen Sie die Antragstellung unbedingt rechtzeitig vor, da die Überprüfung hier eine entsprechende Bearbeitungszeit erfordert und Sie nach Ablauf der befristeten Fahrerlaubnis kein Kraftfahrzeug dieser Klassen mehr führen dürfen. 

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.

    Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis verlängern, befristete Fahrerlaubnis, Befristete Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, Führerschein, Fahrerlaubnisklasse verlängern, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Führerscheinklasse verlängern, Klasse C, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

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