Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Straßenverkehr: Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Achtmorgenstraße 9

    67065 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Postanschrift

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Eine Online-Terminvereinbarung ist  zwingend erforderlich Montag, Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    Fax: +49 621 504-3322

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@ludwigshafen.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Wilczek, Beate)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Fahrerlaubnis C, CE, C1, C1E verlängern

    Der Fahrerqualifizierungsnachweis in Form einer separaten Karte, ersetzt die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein bei Beförderungen im Güterkraft- und/oder Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

    Der Fahrerqualifizierungsnachweis in Form einer separaten Karte, ersetzt die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein bei Beförderungen im Güterkraft- und/oder Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis verlängern, befristete Fahrerlaubnis, Befristete Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, Führerschein, Fahrerlaubnisklasse verlängern, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Führerscheinklasse verlängern, Klasse C, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)