Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Beschreibung
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Team "Führerscheinstelle"
Tel. 0261/108-756
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kvmyk.de
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Anliegen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung abgewickelt werden. Termine können telefonisch unter 0261/108-756 sowie per E-Mail ( fuehrerscheinstelle@kvmyk.de ) vereinbart werden. Ebenfalls können Sie online Termine reservieren:
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.11.2023
Stichwörter
Lkw-Führerschein, Klasse C, Befristete Fahrerlaubnis, Führerschein, befristete Fahrerlaubnis verlängern, befristete Fahrerlaubnis, Führerscheinklasse verlängern, Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisklasse verlängern