Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.1 - Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 24-30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de

    Telefon Festnetz: 02641 975-0

    Fax: 02641 975-456

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2024 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 27.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2021

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis verlängern, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Führerschein, Klasse C, Befristete Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, Führerscheinklasse verlängern, Fahrerlaubnisklasse verlängern, Fahrerlaubnis, befristete Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020