Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen D, DE, D1 oder D1E

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis für eine D-Klasse haben und diese bald ausläuft, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E ist höchstens 5 Jahre gültig. Wenn Sie eine solche Fahrerlaubnis haben und sie bald ausläuft, können Sie sie verlängern lassen. Den Antrag stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts. Die Verlängerung ist ebenfalls höchstens 5 Jahre gültig.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Trier-Saarburg: Fahrerlaubnis D, DE, D1, D1E verlängern

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Fax: +49 651 715-17444

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de

    Stichwörter

    Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
    • wenn Sie 50 Jahre oder älter sind: leistungspsychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)

    Hinweise für Trier-Saarburg: Fahrerlaubnis D, DE, D1, D1E verlängern

    Führungszeugnis:

    • kann mit der Antragstellung vor Ort beantragt werden

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D, D1, DE oder D1E.
    • Sie sind geeignet, einen Bus zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Fristen

    Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.

    Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal eine entsprechende Fahrerlaubnis innehatten, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie bekommen immer einen neuen Führerschein.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Stichwörter

    Führerschein, BUS, Fahrerlaubnis, Busführerschein, Linienbus, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Schulbus, Fahrerlaubnis verlängern, Reisebus, D-Klassen, Verlängerung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de