Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Krankenkraftwagen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Krankenkraftwagen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Krankenkraftwagen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.1 - Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dorothe Esten-Grones
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-936
E-Mail: dorothe.esten-grones@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7936
Frau Gisela Wrobel
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7389
E-Mail: Gisela.Wrobel@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-389
Frau Stefanie Bell
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-421
Fax: 02641 975-7421
E-Mail: Stefanie.Bell@kreis-ahrweiler.de
Frau Ute Frings
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-921
Fax: 02641 975-7921
E-Mail: Ute.Frings@kreis-ahrweiler.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 25.09.2023