Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung für Mietwagen

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Mietwagen verlängern

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Mietwagen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Mietwagen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

    Hinweise für Worms: Führerscheinstelle

    Die Antragsaufnahme erfolgt zurzeit über den Postweg. Die für den Antrag benötigten Unterlagen können in einem Umschlag entweder per Post uns zugesendet oder in den Dienstbriefkasten eingeworfen werden.

    Wir bitten von Rückfragen über den Eingang und die Bearbeitungszeit Ihrer Unterlagen abzusehen. 

    Die Führerscheinstelle ist Ihr Ansprechpartner für:

    • Anmeldung Fahrschule (Fahrerlaubnis)
    • Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins bei Diebstahl
    • Ausstellung einer Fahrerkarte, Unternehmenskarte und Werkstattkarte
    • Internationaler Führerschein
    • Eintragung der Schlüsselzahl 96, 196 und 197
    • Erstausstellung und Verlängerung eines Fahrerqualifizierungsnachweises
    • Ersterteilung und Verlängerung einer Fahrgastbeförderung
    • Neuerteilung der Fahrerlaubnis (Erlöschen der Fahrerlaubnis)
    • Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR Staat
    • Umschreibung eines Dienstführerscheins
    • Führerscheintausch (alt gegen neu)
    • Verlängerung LKW-Führerschein oder Bus-Führerschein
    • Änderung des Führerscheins

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.06 Straßenverkehrsangelegenheiten

    Beschreibung

    Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    ACHTUNG: Aufgrund stark erhöhtem Arbeitsaufkommen werden Antragsteller gebeten, sehr frühzeitig ihre Anträge einzureichen. Bearbeitungszeiten können derzeit länger als gewöhnlich beanspruchen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Folzstraße 5

    67547 Worms

    Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung. Bürgerrathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Montag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)

    Hinweise für Worms: Führerscheinstelle

    je nach Fall (Details unter "Downloads)

    Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Worms: Führerscheinstelle

    je nach Fall (Details unter "Downloads)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Stichwörter

    Fahrgastbeförderung, Mietwagen, Fahrgastbeförderungsschein, Fahrgast, Verlängerung, FzF, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English