Kfz-Zulassung mit ausländischem Kennzeichen beantragen
Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland bereits zugelassen wurde, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
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zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.05.52.01.01 KFZ Zulassungsstelle Bingen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: kfz-bingen@mainz-bingen.de
Kontaktperson
Yvonne Exel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715237
Telefon Festnetz: +49672191715237
E-Mail: Exel.Yvonne@mainz-bingen.de
Judith Baumann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715224
Telefon Festnetz: +49672191715224
E-Mail: Baumann.Judith@mainz-bingen.de
Christiane Brager
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715231
Telefon Festnetz: +49672191715231
Guelcan Demirpolat
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715232
Telefon Festnetz: +49672191715232
Thomas Frosch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715239
Telefon Festnetz: +49672191715239
E-Mail: frosch.thomas@mainz-bingen.de
Eleonora Grizzuti
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715258
Telefon Festnetz: +49672191715258
Simone Koch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715213
Telefon Festnetz: +49672191715213
E-Mail: Koch.Simone@mainz-bingen.de
Yvonne Lambrich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715249
Telefon Festnetz: +49672191715249
E-Mail: lambrich.yvonne@mainz-bingen.de
Sabine Maurer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715218
Telefon Festnetz: +49672191715218
E-Mail: maurer.sabine@mainz-bingen.de
Christoph Scherzinger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715244
Telefon Festnetz: +49672191715244
Jeannine Schuck
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715248
Telefon Festnetz: +49672191715248
E-Mail: schuck.jeannine@mainz-bingen.de
Melanie Weiden
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715225
Telefon Festnetz: +49672191715225
E-Mail: Weiden.Melanie@mainz-bingen.de
Martina Weinel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715216
Telefon Festnetz: +49672191715216
E-Mail: Weinel.Martina@mainz-bingen.de
Martina Witzmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715212
Telefon Festnetz: +49672191715212
E-Mail: Witzmann.Martina@mainz-bingen.de
Margareta Zimmermann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715217
Telefon Festnetz: +49672191715217
Lara Schulz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715211
Telefon Festnetz: +49672191715211
E-Mail: Schulz.Lara@mainz-bingen.de
Sandra Zimmer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715214
Telefon Festnetz: +49672191715214
E-Mail: Zimmer.Sandra@mainz-bingen.de
Jennifer Pietsch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715247
Telefon Festnetz: +49672191715247
E-Mail: Pietsch.Jennifer@mainz-bingen.de
Internet
00.00.KVMZ.05.52.01.03 KFZ Zulassungsstelle Oppenheim
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: kfz-oppenheim@mainz-bingen.de
Kontaktperson
Irene Buhl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035273
Telefon Festnetz: +49613394035273
E-Mail: buhl.irene@mainz-bingen.de
Franziska Heinz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035274
Telefon Festnetz: +49613394035274
E-Mail: Heinz.Franziska@mainz-bingen.de
Heidi Jäger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035275
Telefon Festnetz: +49613394035275
E-Mail: Jaeger.Heidi@mainz-bingen.de
Daniela Leone
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035262
Telefon Festnetz: +49613394035262
E-Mail: Leone.Daniela@mainz-bingen.de
Susanne Orth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035271
Telefon Festnetz: +49613394035271
E-Mail: orth.susanne@mainz-bingen.de
Elke Schöpel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035261
Telefon Festnetz: +49613394035261
E-Mail: Schoepel.Elke@mainz-bingen.de
Natascha Simenc
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035270
Telefon Festnetz: +49613394035270
E-Mail: Simenc.Natascha@mainz-bingen.de
Mona Stauder
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035260
Telefon Festnetz: +49613394035260
E-Mail: Stauder.Mona@mainz-bingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- falls das Fahrzeug noch im Ausland zugelassen ist
die ausländischen Zulassungspapiere und Kennzeichenschilder - falls das Fahrzeug im Ausland zugelassen war aber vor der Einfuhr in Deutschland abgemeldet wurde
die ausländischen Zulassungspapiere - gegebenenfalls: Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Originalrechnung
- ggfls. Umsatzsteuererklärung
Fahrzeuge, deren Erstzulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder deren bisherige Laufleistung weniger als 6.000 km beträgt, gelten gemäß § 1b UStG als Neufahrzeuge. - Nachweis über Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (i.d.R. Haupt- und Abgasuntersuchung) - (z.B. aus den ausländischen Zulassungspapieren) -
- wenn das Fahrzeug aus Ländern außerhalb der EU eingeführt wurde (gilt sowohl für neue als auch gebrauchte Fahrzeuge) zusätzlich:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts (erhalten Sie an der Grenze)
- bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: Nachweis über Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (i.d.R. Haupt- und Abgasuntersuchung)
- bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung: Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes (Vollgutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Ggf. weitere Unterlagen, z.B.:
- bei Vertretung durch einen Dritten: Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Rechtsgrundlage(n)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist i.d.R.
bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
Fristen
Hinweis: Um das Verfahren zügig abschließen zu können, ist es vor allem notwendig, der dafür zuständigen Stelle möglichst lückenlos alle notwendigen Unterlagen beziehungsweise Dokumente vorlegen zu können
Kosten
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.12.2023
Stichwörter
Drittstaat, Fahrzeug, zulassen, nicht EU-Land