Feinstaubplakette Ausgabe

    Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe

    Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.

    Beschreibung

    Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

    Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

    Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

    Hinweise für Worms: Kfz-Zulassungsstelle (Kfz An-, Ab- und Ummeldung - nicht in den Außenstellen)

    Hier können Sie Ihr

    ++ Ab 1.9.2023 erhöhen sich die Gebühren für Kfz-Dienste! ++

    Spar-Tipp: Nutzen Sie nach Möglichkeit die Kfz-Online-Dienste.
    Für die Kfz-Online-Dienste zahlen Sie deutlich geringere Gebühren, als persönlich vor Ort bei Ihrer Verwaltung! 

    Unseren Service können Sie auch persönlich im Bürgerservicebüro, Hauptstelle Folzstraße in Anspruch nehmen (nur nach vorheriger Terminvereinbarung).
    Achtung: Die Gebühren für den Service vor Ort sind deutlich höher als für den Kfz-Online-Dienst!


    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:

    (0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)

    Termin online reservieren

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ausgabestellen für Plaketten sind:

    • die Kfz-Zulassungsbehörden
      • Stadtkreis: die Stadtverwaltung
      • Landkreis: das Landratsamt
    • die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen

    Zuständigkeit

    • die Kfz-Zulassungsbehörden
      • Stadtkreis: die Stadtverwaltung
      • Landkreis: das Landratsamt
    • die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 12.06.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

      Hinweise für Worms: Kfz-Zulassungsstelle (Kfz An-, Ab- und Ummeldung - nicht in den Außenstellen)

      Folgende Unterlagen bitten wir zur Zulassungsstelle mitzubringen:

      Neuzulassung: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)

      (KFZ aus der BRD)

      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      • elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
      • gültiger Personalausweis / Reisepass im Original oder Kopie (bei ausländischen Staatsbürgern: gültiger Reisepass (eAT nicht ausreichend!)
      • Bankkarte im Original oder Kopie
      • Bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
      • CoC-Bescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungserklärung

      (KFZ aus EU-Land)

      • ausländische Fahrzeugdokumente, falls Gebrauchtfahrzeug
      • Neuwagen Import: Bestätigung Hersteller oder Händler, dass das Kraftfahrzeug ein Neuwagen ist und noch nie im In-/ Ausland zugelassen war und noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
      • CoC-Bescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungserklärung

      (KFZ aus nicht EU-Land)

      • siehe KFZ aus EU-Land

      Antragstellung

      • online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
      • persönliche Vorsprache (teurer als Kfz-Online-Dienst!)
      • Vertretung durch Dritte mit Vollmacht

      Vorsprachen:

      Voraussetzungen

      • Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Worms
      • bei gewerblicher Anmeldung´Firmensitz oder Zweigniederlassung in Worms
      • es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorhanden sein
      • alle rückständigen Gebühren müssen beglichen sein

      Vertretung durch Bevollmächtigten / Dritten

      • Ausweisdokument vom Bevollmächtigten im Original oder Kopie
      • Unterschriebene Vollmachtserklärung sowie alle fahrzeugbezogenen Unterlagen 
      • Bankdaten des Bevollmächtigten (SEPA-Lastschriftmandat oder Bankkarte im Original oder Kopie)

      Zulassung auf Minderjährige

      • schriftliche Einwilligungserklärung beider Elternteile, bei geteiltem Sorgerecht
      • Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
      • ggf. Sorgerechtsurteil, sofern alleinerziehend 

      Gebühren (online günstiger als vor Ort!)

      • Preise siehe unter "Downloads"

      Zahlungsart (vor Ort)

      • EC-Karte
      • Bar

      Rechtsgrundlagen

      • Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV)
      • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)    
      • Gebühren über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOst)
      • § 5 Kraftfahrzeugsteuer - Durchführungsverordnung (KraftStDV)


        Außerbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeuges: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)

        Unterlagen

        • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
        • amtliche Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs
        • falls Verschrottung: Verwertungsnachweis eines autorisierten Betriebes und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

        Antragstellung

        • online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
        • persönliche Vorsprache (teurer als Kfz-Online-Dienst!)
        • Vertretung durch Dritte ohne Vollmacht möglich

        Vorsprache

        Kennzeichenreservierung online reservieren

        • für Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk Worms
        • externe Kennzeichen sollten bei der kennzeichenführenden Behörde reserviert werden

        Zahlungsarten (vor Ort)

        • EC-Karte
        • Bar

        Rechtsgrundlagen

        • § 14 Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV)
        • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOst)

          Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks Worms:  online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)

          • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
          • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ggf. Kennzeichen (bei Änderung)
          • Versicherungsbestätigung (7-stelligen EVB-Code)
          • HU-Bescheinigung
          • Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
          • Bankkarte
          • bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers

          Gebühren (online günstiger als vor Ort!)

          • Preise siehe unter "Downloads"

          Umschreibung von außerhalb des Zulassungsbezirkes: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)

          • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
          • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ggf. Kennzeichen
          • Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
          • HU-Bescheinigung
          • Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
          • Bankkarte
          • Bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises   des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
          • Einverständniserklärung bei den Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente bei Minderjährigen

          Gebühren (online günstiger als vor Ort!)

          • Preise siehe unter "Downloads"

          In Fällen des Umzuges nach Worms, wenn das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist und die bisherigen Kennzeichen weitergeführt werden sollen, besteht die Möglichkeit auf die Umkennzeichnung zu verzichten.

          Hierzu müssen Sie

          • die Zulassungsbescheinigung Teil I,
          • Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten),
          • Bankkarte, vorlegen.

          Ergänzend empfehlen wir Ihnen, Ihrer Versicherung den Umzug und den Verzicht der Umkennzeichnung mitzuteilen. Ggf. erhalten Sie eine neue Versicherungsbestätigung.

          Saisonkennzeichen:

          • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
          • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ggf. Kennzeichen
          • Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
          • HU-Bescheinigung
          • Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
          • Bankkarte
          • Bei Firmenfahrzeugen Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers


          Wiederzulassung eines außerbetriebgesetzten Fahrzeugs: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)

          • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
          • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
          • Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
          • Kennzeichen
          • HU-Bescheinigung
          • Personalausweis oder Reisepass (bei Wiederzulassung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
          • Bei Firmenfahrzeugen Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
          • Bankkarte

          Gebühren (online günstiger als vor Ort!)

          • Preise siehe unter "Downloads"

          Kurzzeitkennzeichen:
          (gelten ausschließlich für Überführungs- und Probefahrten)

          Kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, die für Ihren ersten Wohnsitz zuständig sind.

          Sollte Ihr Wohnsitz nicht in der Stadt Worms oder im europäischen Ausland liegen, ist die Zuständigkeit der Stadtverwaltung Worms nur gegeben, wenn das zu überführende Fahrzeug in der Stadt Worms gekauft wurde und dies durch Vorlage des Kaufvertrages im Original nachgewiesen wird.

          Fahrten ins Ausland sind grundsätzlich unzulässig.

          Fahrten ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur möglich bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, die das Kennzeichen zugeteilt hat und zurück; zur unmittelbaren Reparatur festgestellter, erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen zugeteilt hat oder in einem angrenzenden Bezirk (HP, AZ und RP) und zurück.

          Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft werden.

          Wenn das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht besteht, ist eine Rückfahrt innerhalb des Zulassungsbezirks möglich. Auch eine Fahrt zur unmittelbaren Reparatur und direkt zum TÜV für die Nachprüfung ist zulässig.

          Fahrten ohne gültige Betriebserlaubnis:

          Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung der Betriebserlaubnis stehen, sind nur möglich bis zu einer Prüfstelle innerhalb Worms oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück.

          Voraussetzungen, wenn keine Papiere / Gutachten vorliegen:

          Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist nur möglich für Fahrten die zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis dienen. Es kann zur Begutachtungsstellen in der Stadt Worms oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk gefahren werden.

          Zum Erhalt eines solchen benötigen Sie folgende Unterlagen:

          • Gültige Versicherungsbestätigung/ eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
          • Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein oder Gutachten nach § 21 StVZO oder Gutachten nach § 13 EG-FGV
          • Nachweis gültige Betriebserlaubnis
          • Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);


          Für die Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland ist eine Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.


          Ausfuhrkennzeichen:

          sind grundsätzlich bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, die für den Wohnsitz des Fahrzeughalters zuständig ist.

          Besteht im Inland kein Wohnsitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.

          Der Empfangsberechtigte sowie der Fahrzeughalter haben die Erklärung zur Empfangsberechtigung bei Zuteilung eines Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichens abzugeben und zu unterschreiben.

          Zum Erhalt eines Ausfuhrkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:

          • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
          • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
          • bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
          • eine gültige Versicherungsbestätigungskarte (Deckungskarte) für Ausfuhrkennzeichen
          • gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebestätigung)
            Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt
          • Erklärung zur Empfangsberechtigung
          • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung im Original oder Nachweis abrufbar über Zevis

          Besonderheiten:

          • Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll
          • Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
          • Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.
          • Bei Wohnsitz außerhalb von Deutschland: Hat der Empfangsberechtigte seinen Wohnsitz nicht in der Stadt Worms, ist die persönliche Anwesenheit des Empfangsberechtigten bei Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens erforderlich. Der Wohnsitz des Empfangsberechtigten ist nachzuweisen durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses mit polizeilicher Meldebestätigung.
          • Besitzt der Antragssteller kein Girokonto innerhalb der Europäischen Union, ist nach Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens durch die Zulassungsbehörde vorab die Kraftfahrzeugsteuer bei einer Zahlstelle der Zollverwaltung zu entrichten. Alternativ kann das SEPA-Lastschriftmandant zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer auch durch einen Empfangsberechtigten abgegeben werden.

          Hinweis: 

          Das Fahrzeug muss in jedem Fall bei der jeweiligen Zulassungsbehörde vorgefahren werden. Ausnahmen können erfolgen bei Vorlage einer neunen HU, nicht älter als 4 Wochen. 

            

          Adressenänderung: online erledigen

          • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
          • Personalausweis oder Umzugsmeldung

          Gebühren

          • Preise siehe unter "Downloads"

          Namensänderung: online erledigen

          • Fahrzeugbrief  bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
          • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
          • Nachweis der Änderung

          Voraussetzungen

          Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

          Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

          • Benziner ohne geregelten Katalysator und
          • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.

          Rechtsgrundlage(n)

          Verfahrensablauf

          Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

          Fristen

          keine

          Bearbeitungsdauer

          keine

          In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

          Kosten

          Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00

          Hinweise für Worms: Kfz-Zulassungsstelle (Kfz An-, Ab- und Ummeldung - nicht in den Außenstellen)

          Preisanpassungen zum 1.9.2023:
          Ab 1.9.2023 erhöhen sich die Gebühren für Kfz-Dienste!

          Spar-Tipp:
          Für die Kfz-Online-Dienste zahlen Sie deutlich geringere Gebühren, als persönlich vor Ort bei Ihrer Verwaltung!

          Eine Auflistung der Gebühren (mit Gegenüberstellung der Preise "Vor-Ort" und "Online") steht Ihnen auf dieser Seite unter "Downloads" zur Verfügung.

          Hinweise (Besonderheiten)

          Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.

          Gültigkeitsgebiet

          Rheinland-Pfalz

          Fachliche Freigabe

          Fachlich freigegeben am 20.08.2020

          Version

          Technisch geändert am 15.09.2023

          Stichwörter

          Umweltzone, Umweltplakette, Feinstaubplakette beantragen, Ozon-Plakette

          Sprachversion

          Englisch

          Sprache: en

          Sprachbezeichnung nativ: English

          Deutsch

          Sprache: de