Fehlgeburt Bescheinigung
    99027012022000

    Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen

    Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.

    Beschreibung

    Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.

    Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.

    Das Standesamt kann der oder dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt ausstellen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    Es lag eine Fehlgeburt vor, diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt.

    Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei Ihnen als Mutter.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Standesamt kann der oder dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt ausstellen.

    Die Anzeige muss mündlich oder schriftlich erfolgen.

    Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellten Bescheinigung über die Fehlgeburt, eines Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen anerkannten Passersatzpapiers der Eltern sowie eine Angabe zum vorgesehen Familiennamen und Vornamen des Kindes.

    Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erfolgt die Ausstellung sofort.

    Kosten

    • Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt können Kosten entstehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.03.2021

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2021
    Technisch geändert am 18.02.2026

    Stichwörter

    Kind, Totgeburt, Fehlgeburt, Geburtsbescheinigung, Geburtsurkunde, Leibesfrucht, Mutterpass, Geburt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020