Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
Sie möchten die Ehe im Ausland schließen? Dann kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnis verlangt.
Beschreibung
Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer/innen, Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ansprechpartner
Stadt Ingelheim - 32/0 Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 12:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Kontaktperson
Monika Machens
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Fax: 06132 782-163
Telefon Festnetz: 06132 782-305
Waltraud Seibold
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06132 782-163
Telefon Festnetz: 06132 782-276
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Nicole Genzsch
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Telefon Festnetz: 06132 782-258
Fax: 06132 782-163
Daniela Wißmer
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-228
Fax: 06132 782-163
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht.
- Durch öffentliche Urkunden sind nachzuweisen:
- der Personenstand,
- der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt,
- die Staatsangehörigkeit
- sowie ggf. die letzte Eheschließung und deren Auflösung oder die Begründung und die Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft.
Voraussetzungen
Das Ehefähigkeitszeugnis, dessen ein/e Ausländer/in mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland zur Eheschließung im Ausland bedarf, wird auf Antrag Personen mit deutschem Personalstatut ausgestellt.
Dies sind:
- Staatenlose,
- heimatlose Ausänder/innen,
- Asylberechtigte und
- anerkannte Flüchtlinge.
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 PStG
- § 39 PStG
Verfahrensablauf
- Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.
- Steht der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegen und sind die erforderlichen Angaben zu beiden Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Fristen
Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.
Bearbeitungsdauer
- Einzelfallabhängig
Kosten
- Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim
Die Kosten belaufen sich je nach Aufwand zwischen 64,00 € und 127,00 €. Bitte setzen Sie sich bzgl. der anfallenden Kosten direkt mit dem Standesamt Ingelheim am Rhein in Verbindung.
Wenn die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses über einen österreichischen, schweizerischen oder luxemburgischen Standesbeamten/Standesbeamtin beantragt wird, ist die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kostenlos.
Die Kosten belaufen sich je nach Aufwand zwischen 64,00 € und 127,00 €. Bitte setzen Sie sich bzgl. der anfallenden Kosten direkt mit dem Standesamt Ingelheim am Rhein in Verbindung.
Wenn die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses über einen österreichischen, schweizerischen oder luxemburgischen Standesbeamten/Standesbeamtin beantragt wird, ist die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 22.04.2021
Stichwörter
Eheschließung, Ehevoraussetzungen, Ehe, Ehefähigkeitszeugnis