• Jockgrim (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen

Sie möchten die Ehe im Ausland schließen? Dann kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnis verlangt.

Beschreibung

Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer/innen, Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland möglich.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ansprechpartner

Fachbereich Bürgerdienste

Adresse

Hausanschrift

Untere Buchstraße 22

76751 Jockgrim

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 26.08.2023

Technisch geändert am 08.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

  • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht.
  • Durch öffentliche Urkunden sind nachzuweisen:
    • der Personenstand,
    • der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt,
    • die Staatsangehörigkeit
    • sowie ggf. die letzte Eheschließung und deren Auflösung oder die Begründung  und die Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft.

Voraussetzungen

Das Ehefähigkeitszeugnis, dessen ein/e Ausländer/in mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland zur Eheschließung im Ausland bedarf, wird auf Antrag Personen mit deutschem Personalstatut ausgestellt.

Dies sind:  

  • Staatenlose,
  • heimatlose Ausänder/innen,
  • Asylberechtigte und
  • anerkannte Flüchtlinge.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.
  • Steht der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegen und sind die erforderlichen Angaben zu beiden Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

Fristen

Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

Bearbeitungsdauer

  • Einzelfallabhängig

Kosten

  • Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch MdI am 22.04.2021

Version

Technisch erstellt am 02.02.2021

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Eheschließung, Ehevoraussetzungen, Ehe, Ehefähigkeitszeugnis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020